Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Udo B. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Udo B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

Auf Spiegel Online werden Sie mit der Aussage zitiert, dass die weibliche Genitalverstümmelung "ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit" sei. Ich stimme Ihnen in diesem Punkt zu und halte auch das von Ihnen geforderte Strafmaß von bis zu 15 Jahren Haft für ausreichend abschreckend, um in der Sache tatsächlich etwas bewegen zu können.

Nun aber meine Frage: Sie haben vor einem halben Jahr für die Legalisierung der Beschneidung von Jungen gestimmt. Wie bringen Sie diese nahezu gegensätzlichen Gesetze unter dem Aspekt der Gleichberechtigung miteinander juristisch und auch moralisch in Einklang? Vielleicht fehlt mir hier juristisches Grundwissen, aber ich dachte bisher immer, für Mann und Frau gälten die gleichen Rechte? Hat unser Staat sich nicht im Grundgesetz vorgenommen, die Gleichberechtigung von Mann und Frau zu fördern und wie kann es unter so einem Aspekt dazu führen, dass die menschlichen Genitalien als so unterschiedlich schützenswert betrachtet werden?

Müsste unter dem Gleichheits-Grundsatz nicht eigentlich die Entfernung der Klitorisvorhaut (aus religiösen Gründen) ebenfalls legal sein und ebenfalls per Gesetz die Total- oder Teilentfernung eines Penis mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden?

Wie erklären Sie sich das unterschiedliche Strafmaß unter dem Aspekt unseres Grundgesetzes, Artikel 2.2 und Artikel 3.1-3?

Wie kann ein Gesetzesentwurf von einer Justizministerin so gegensätzlich ausfallen zu ihrem Abstimmungsverhalten vor einem halben Jahr, wenn es darum geht, sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau einzusetzen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich nicht mit einer Standardantwort abfertigen würden denn es geht hier meiner Meinung nach um den vorsätzlichen Bruch von Grund- und Menschenrechten und betrifft ganz sicher nicht nur mich als Individuum.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Braun

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Braun,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt. Gern beantworte ich daher Ihre Frage, wenn Sie sie mir direkt zusenden. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen, wie die Ihrige, schnellstmöglich zu beantworten.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( http://www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de ) zukommen lassen.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB
Bundesministerin der Justiz
Landesvorsitzende der FDP-Bayern

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.