Warum haben Sie der Chatkontrolle zugestimmt, obwohl diese zuvor immer wieder scheiterte, und jetzt nur mit einem Verfahrenstrick kurz vor der Sommerpause durchgewunken werden konnte?
Laut Netzpolitik (https://netzpolitik.org/2026/eu-parlament-freiwillige-chatkontrolle-geht-mit-verfahrenstrick-durch/) setzte Parlamentspräsidentin Metsola den Vorschlag zur Chatkontrolle kurzfristig Ende Juni wieder auf die Tagesordnung, obwohl das Parlament die anlasslose Überwachung mehrfach abgelehnt hatte. Die Abstimmung fand heute (09.07.2026), kurz vor der Sommerpause, statt. Obwohl 314 Abgeordnete für die Ablehnung stimmten (276 Nein-Stimmen, 17 Enthaltungen), scheiterte diese, weil eine absolute Mehrheit von 360 Stimmen nötig gewesen wäre. Kritiker wie Konstantin Macher (Digitale Gesellschaft) sprechen von einem "miesen Verfahrenstrick gegen eine Mehrheit der Abgeordneten".
Ist es für Sie demokratisch, wenn Themen solange wiederholt werden, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist - selbst gegen den Willen der Mehrheit?
Vielen Dank für Ihre Frage.
Ich habe der Position des Europäischen Parlaments nach langer Abwägung zugestimmt, weil sie den Ratsvorschlag gegenüber der ursprünglichen Fassung deutlich verbessert hat. Für mich war entscheidend, dass das Parlament unter anderem ausdrücklich festgeschrieben hat, dass Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation von der Ausnahmeregelung ausgenommen werden soll. Außerdem wurde der Anwendungsbereich eingegrenzt und zusätzliche rechtsstaatliche Sicherungen vorgesehen.
Die Kritik am Verfahren kann ich nachvollziehen. Die zweite Lesung war rechtlich Teil des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, dennoch wäre bei einem so grundrechtssensiblen Thema ein breiter politischer Konsens wünschenswert gewesen. Für mich gilt: Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Internet ist eine staatliche Kernaufgabe. Gleichzeitig dürfen Maßnahmen nicht zu einer anlasslosen Überwachung privater Kommunikation oder einer Schwächung sicherer Verschlüsselung führen.
Deshalb habe ich den geänderten Standpunkt des Parlaments unterstützt. Die endgültige Entscheidung ist damit jedoch noch nicht gefallen. Der Rat muss nun über die vom Parlament beschlossenen Änderungen entscheiden. Sollte er diese nicht vollständig übernehmen, folgt ein Vermittlungsverfahren zwischen Parlament und Rat. Ich werde mich auch weiter dafür einsetzen, dass Kinderschutz und Grundrechtsschutz gleichermaßen gewahrt bleiben.
