Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Abschaffung der Sonderregeln im kirchlichen Arbeitsrecht (sog. "3. Weg") - Wie ist hier der aktuelle Stand?

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Sandra Bubendorfer-Licht
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Frage von Michael P. •

Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Abschaffung der Sonderregeln im kirchlichen Arbeitsrecht (sog. "3. Weg") - Wie ist hier der aktuelle Stand?

Sehr geehrte Frau Bubendorfer-Licht,
im Koalitionsvertrag heißt es im Abschnitt „Respekt, Chancen und soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt“: „Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen.“
Der "3. Weg" gehört endlich abgeschafft. Mitarbeiter:innen in kirchlichen Einrichtungen dürfen nicht weiter von einer ordentlichen Mitbestimmung und fairer Entlohnung abgehängt bleiben. Wie ist hier der aktuelle Stand?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr. P.

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht zum Thema Dritten Weg.

Wir haben uns auf eine Prüfung der bestehenden Regelungen des kirchlichen Arbeitsrechts verständigt.  Festzuhalten ist hierbei jedoch, dass der Dritte Weg auf einem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen aus Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung beruht.

Wir stehen aktuell im Austausch mit verschiedenen Kirchenvertretern auf Dienstgeberseite sowie auch mit Dienstnehmern in den arbeitsrechtlichen Kommissionen. Durchgeklungen ist hier, dass der Dritte Weg auch durchaus Vorteile hat und auch die Dienstnehmer sich größtenteils für den Erhalt des Systems aussprechen. Hier gilt es, die Lage im Gesamten genau zu evaluieren.

Wichtig ist mir, dass die Kirchen insbesondere bei der Frage des Sonderkündigungsrechts und bei den Treuepflichten mit der Zeit gehen und hier entsprechend Anpassungen vornehmen. Daher begrüße ich es, dass der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) am 22. November 2022 hier schon richtige Schritte gegangen ist und hoffe, dass dies auch schnellstmöglich in allen Bistümern umgesetzt wird.

Ich bin zuversichtlich, dass wir hier insgesamt zu guten Lösungen kommen werden.

Ich danke Ihnen herzlichst für Ihre Nachricht und wünsche alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Bubendorfer-Licht 

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