Wie stehen Sie zur Stellungnahme des "Deutscher Richterbund" (DRB) bezüglich des Referentenentwurfs BBesG vom 01.02.2023?

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Sandra Bubendorfer-Licht
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Frage von Lars W. •

Wie stehen Sie zur Stellungnahme des "Deutscher Richterbund" (DRB) bezüglich des Referentenentwurfs BBesG vom 01.02.2023?

Sehr geehrte Frau Bubendorfer-Licht,

wie stehen Sie zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf seitens des DRB?

https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

Der DRB führt detailgenau aus, warum der Entwurf grob fehlerhaft bzw. rechtswidrig ist.

Vielen Dank im Voraus!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.,

unser Ziel ist es durch das Gesetz, den öffentlichen Dienst deutlich attraktiver zu gestalten. Deshalb bin ich froh, dass wir uns mit SPD und Grünen im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf viele der Aspekte einigen konnten, die wir als FDP-Fraktion bereits in der vergangenen Legislaturperiode angeregt haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzeber die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation aufgetragen. Diesem Auftrag müssen wir natürlich nachkommen. Eine verfassungswidrige Versorgung von Beamtinnen und Beamten ist nicht hinnehmbar. Der hier vom Richterbund vorgelegte Vorschlag wird uns im anstehenden parlamentarischen Verfahren noch intensiv beschäftigen. Hiervon ist sicherlich auch die Prüfung der Rechtskonformität umfasst und auch die Bedenken des Bundesrichterbunds nehmen wir ernst.

In diesem Zusammenhang wollen wir auch unsere Aspekte eines liberalen Beamtenrechts einbringen.

Hierfür ist es aus unserer Sicht notwendig, insbesondere den Einstieg, aber auch den Ausstieg deutlich flexibler zu gestalten. Es muss möglich sein, den Öffentlichen Dienst zu verlassen, in der freien Wirtschaft Erfahrungen zu sammeln und dann wieder in den Öffentlichen Dienst zurückzukehren. Von diesem Erfahrungsaustausch können sowohl Unternehmen als auch Behörden profitieren. Auch eine Rotation zwischen Behörden des Bundes und der Länder muss problemlos möglich sein.

Die Einstellungsvoraussetzungen - insbesondere im IT-Bereich - orientieren sich häufig nicht an der Arbeitswelt. Deshalb müssen auch die Einstellungsvoraussetzungen dahingehend flexibilisiert werden, dass Berufserfahrung als Ersatz für Abschlüsse dienen kann. Auch den Ausstieg aus dem Öffentlichen Dienst und den Eintritt in den Ruhestand wollen wir flexibler gestalten, beispielsweise durch eine Ausweitung des Altersgeldes.

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, dann wenden Sie sich gerne direkt an mein Büro unter sandra.bubendorfer-licht@bundestag.de.

Ich danke Ihnen herzlichst und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Sandra Bubendorfer-Licht

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