Wie stellen Sie sich zu der Tatsache, dass der seit 1919 (nicht seit 2019!!!) bestehende Auftrag zur rechtssicheren Ablösung der Staatsleistungen an die christlichen Kirchen nicht erledigt ist?

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Frage von Hansbernd S. •

Wie stellen Sie sich zu der Tatsache, dass der seit 1919 (nicht seit 2019!!!) bestehende Auftrag zur rechtssicheren Ablösung der Staatsleistungen an die christlichen Kirchen nicht erledigt ist?

Aus Drucksache Deutscher Bundestag 19/19273 vom 15.05.2020:
"Seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung im Jahr 1919 ist die Ablösung der bis dahin an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen Verfassungsauftrag, Art. 138 WRV. Auch in das Grundgesetz wurde dieser Verfassungsauftrag inkorporiert, Art. 140 GG. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder ist ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt. Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen ist dann durch die Länder zu regeln. Seit 100 Jahren ist der Verfassungsauftrag jedoch unerfüllt. Der Bund hat bisher kein Grundsätzegesetz erlassen und damit seinen Verfassungsauftrag noch nicht erfüllt. Die beiden christlichen Kirchen erhalten aber so lange Staatsleistungen durch die Länder, bis diese sie durch eine Ablösung entschädigt haben. Derzeit belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer an die Kirchen auf jährlich circa 548 Mio. Euro. …"

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S., 

ich danke Ihnen herzlichst für Ihre Frage. 

Hier sprechen Sie einen wichtigen Punkt an. Die Ablösung der Staatskirchenleistung ist ein Verfassungsauftrag, der sicherlich zu lange schon ohne Umsetzung durch den Gesetzgeber besteht. Im Koalitionsvertrag haben wir hierzu geschrieben: "Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen." 

Dieser Auftrag muss meiner Auffassung nach nun erfüllt werden. Ich bin optimistisch, dass wir diesem Auftrag in dieser Legislaturperiode nachkommen werden. Im zuständigen Bundesministerium für Inneres und Heimat wurde bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um erste Eckpunkte für den sowohl juristisch als politisch komplexen Vorgang herauszuarbeiten. Mir ist bei der Thematik wichtig, dass die Interessen von Bund, Ländern und den betroffenen Kirchen in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Daher begrüße ich diesen Weg und hoffe, dass das BMI nun einen ersten Aufschlag mit echten Eckpunkten der Öffentlichkeit vorlegt.

Ich danke Ihnen nochmals und wünsche Ihnen nur das Beste.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Bubendorfer-Licht

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