Kommt in dieser Legislaturperiode noch eine Reform und Zentralisierung des bürokratischen Baurechts?

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Sandra Weeser
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Frage von Marco N. •

Kommt in dieser Legislaturperiode noch eine Reform und Zentralisierung des bürokratischen Baurechts?

Sehr geehrte Frau Weese,

Die FDP und Koalition haben sich vorgenommen das Bauen in Deutschland wieder günstiger und einfacher zu machen. Neben steuerlicher Förderung durch beispielsweise der depressiven AfA Abschreibung gibt es jedoch noch 16 verschiedene Baurechte die äußerst komplex und kleinteilig sind. Wird es in dieser Legislaturperiode noch eine Regorm des Baurechts geben die die 16 verschiedenen zusammenfasst und schlanker macht?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr N.

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage nach einer Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen. Sie sprechen hier ein sehr wichtiges Thema an, das nicht nur mich, sondern vor allem auch die Bauwirtschaft bewegt. Gerne möchte ich dazu eine Punkte ausführen. 

Aus meiner Sicht ist der Föderalismus im Bezug auf den Wohnungsbau Fluch und Segen zugleich. Einerseits verdankt Deutschland seine kulturellen und wirtschaftlichen Leistungen nicht zentralistischer Einförmigkeit, sondern einer Tradition staatlicher und kultureller Vielfalt.

Vor allem beim Wohnungsbau gibt es viele regionale Besonderheiten zu beachten. Für Häuser im Alpenvorland sind manche Vorschriften sinnvoll, die für Häuser auf Sylt hingegen keinen Sinn machen. Der Föderalismus kann auch zu mehr Wettbewerb und Ideenreichtum auf regionaler Ebene führen. Diese Innovationen können dann später in die Musterbauordnung überführt werden und somit Wegbereiter für andere Bundesländer werden. Bereits seit 1959 existiert eine Musterbauordnung, die aber für die Bundesländer nicht bindend ist, sondern nur als Orientierungshilfe gilt. Das erklärt den heute bestehenden bundesweiten Flickenteppich an Verordnungen in Deutschland. Es ist nicht verständlich, dass ich ein Haus, das eine Baugenehmigung in Berlin erhalten hat, nicht in gleicher Weise in Brandenburg errichten darf. Das ist immer noch ein riesen Hemmschuh für einen schnellen und vor allem seriellen Wohnungsbau. Ein weiteres Beispiel sind Typengenehmigungen. Fast alle Bundesländer haben bereits eine Typengenehmigung in ihren Bauordnungen aufgenommen. Sie ist Teil der Musterbauordnung. Der Teufel steckt aber im Detail: So erkennt Niedersachsen zum Beispiel noch keine Typengenehmigung anderer Bundesländer an. Allerdings will Niedersachsen das bald ändern. Mecklenburg-Vorpommern dagegen akzeptiert Typengenehmigungen anderer Bundesländer, solange die Bedingungen vergleichbar sind. Grundsätzlich zeigen sich alle Länder offen, harmonisierte Typengenehmigung für das serielle und modulare Bauen bundesweit auszurollen. Dennoch sehen wir immer wieder Zurückhaltung und Verzögerungen bei der Annäherung der Bauordnungen.

Über Änderungen in der Musterbauordnung entscheidet die Bauministerkonferenz, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat dabei aber nur eine Gastrolle. Das heißt es hat in diesem Gremium keine Weisungsbefugnis, allein die Länder können Änderungen vornehmen. Dennoch werden wir als Bund weiterhin mit den Ländern das Gespräch suchen und auf die Notwendigkeit einer weiteren Harmonisierung und Novellierung der Musterbauordnung hinweisen. Sie sollte mehrere Wege des innovativen Bauens zulassen. Damit flexibilisieren wir das Planen und Bauen, lösen neue Innovationen aus und ermöglichen Kosten- und Zeitersparnisse. Auch mit der geplanten Novelle des Baugesetzbuches werden wir auf Bundesebene für weitreichende Erleichterungen im Bauwesen sorgen. 

Nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage und persönlich alles Gute für Sie. 

Mit freundlichen Grüßen 

Sandra Weeser 

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