Zum 01.01.2022 soll die Grundsicherung um 0,76 % erhöht werden. Finden Sie dies angesichts der aktuellen Inflation von mehr als 4% gerecht? Werden Sie sich für eine Erhöhung von 5% einsetzen?

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Sandra Weeser
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Frage von Thomas S. •

Zum 01.01.2022 soll die Grundsicherung um 0,76 % erhöht werden. Finden Sie dies angesichts der aktuellen Inflation von mehr als 4% gerecht? Werden Sie sich für eine Erhöhung von 5% einsetzen?

Guten Tag Frau Weeser,

Zitat Zeit online:

"Die Dinge werden teurer, manche allein schon wegen des CO₂-Preises. Gleichzeitig wird die Grundsicherung erhöht, auch bekannt als Hartz IV. Ab Januar 2022 steigt sie um drei Euro beziehungsweise 0,76 Prozent. Alleinstehende Erwachsene bekommen dann 449 statt 446 Euro, Kinder statt 309 ganze 311 Euro monatlich. Auch mit miesen Kopfrechenfähigkeiten kann man sich herleiten, dass diese Erhöhung der Inflationsrate nicht gerecht wird – die wird allein in diesem Jahr bei voraussichtlich fünf Prozent liegen. Das ist entlarvend, denn es zeigt, dass Hartz IV mit Absicherung in der realen Welt wenig zu tun hat."

https://www.zeit.de/2021/42/grundsicherung-armut-hartz-iv-arbeitslosigkeit-oecd

Halten sie die vorgesehene Erhöhung um 0,76% für gerecht?
Wenn ja, warum?
Sollte diese Erhöhung die aktuelle Inflation ausgleichen?
Wenn nein, warum?
Wenn ja, werden Sie sich für eine Erhöhung um 5% einsetzen?

Viele Grüße Thomas S.

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Sehr geehrter Herr S.,

die Berechnung der Regelsätze verläuft nach einem Mechanismus, bei dem mithilfe der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zunächst ermittelt wird, wie viel Geld Menschen mit höherem Einkommen als die Bezieher von Grundsicherungsleistungen in Deutschland monatlich für welche Güter tatsächlich ausgeben. Also beispielsweise wie viel Geld wird für Lebensmittel, für Hygieneartikel, für Werkzeuge, Elektronik usw. im Monat ausgegeben. Diese Untersuchung führt das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre durch, die letzte fand 2018 statt. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird nachfolgend berechnet, wie hoch der Regelsatz sein muss, um aus diesem den Lebensunterhalt sichern zu können.

In den Jahren zwischen den einzelnen Untersuchungen wird der Regelsatz auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen (70 %) und der Nettolohn- und -Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer (30 %) fortgeschrieben. Damit wird sichergestellt, dass die inflationsbedingte Preisentwicklung und die Entwicklung der Löhne gleichermaßen mit einbezogen werden.

Würden beispielsweise die Preise inflationsbedingt nur wenig steigen, die Löhne aber deutlich, wird so sichergestellt, dass die Bezieher von Grundsicherungsleistungen dennoch nicht von einer allgemein positiven Entwicklung entkoppelt werden.

Sollte sich zeigen, dass die geplante Erhöhung des Regelsatzes nicht ausreicht, um das sozio-kulturelle Existenzminimum sicherzustellen, kann und muss auch eine unterjährige Anpassung erfolgen. Beachten muss man allerdings dabei auch, dass die Löhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel auch erst zeitversetzt zu Preissteigerungen erfolgen und diese nicht unmittelbar oder manchmal auch erst sehr viel später ausgleichen.

Ihr Anliegen bzw. Ihre Forderung kann ich absolut nachvollziehen und versichere Ihnen, dass sich meine Partei für eine Verbesserung der Situation von Menschen einsetzt, die aktuell Grundsicherung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Weeser

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