Frage an Sascha Roßmüller bezüglich Finanzen

Sascha Roßmüller
Die Heimat
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Frage von Andreas F. •

Frage an Sascha Roßmüller von Andreas F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Roßmüller

Im Jahr 2000 wurde die Bundesdruckerei an den Finanziinvestor Apax verkauft. Zwei Jahre nach dem Erwerb stieg der Investor wieder aus, seitdem wurde die Bundesdruckerei von Teuhändern geführt. Jetzt hat sich die Bundesregierung zum Rückkauf entschlossen. Was ist Ihre Meinung dazu?

Mfg

Andreas Franzen

Antwort von
Die Heimat

Sehr geehrter Herr Franzen,

der Bundesregierung wird kaum etwas anderes übrig bleiben, da die Geschichte seit 2000 überdeutlich zeigt, daß mit privaten Investoren hier nicht mehr weiterzukommen ist. Der Kardinalfehler lag bereits in der Privatisierung im Jahr 2000 sowie vorangegangener Debakel in den Jahren zuvor, beispielweise die vergeigten Milliardenaufträge in Indien, Afrika und Venezuela oder diverse Schmiergeldgerüchte.

Grundsätzlich ist auch festzustellen, daß es eine politische Schnapsidee sondergleichen war, eine Hochsicherheitsdruckerei - quasi in Manier eines Tags der offenen Tür - am internationalen Markt feilzubieten. Eine NPD-Regierung würde niemals dulden, daß deutsche Ausweise etc. von ausländischen Heuschrecken gedruckt werden!

Im Zusammenhang mit diesem Paradebeispiel wie man Geld verbrennt, muß auch erwähnt werden, daß es ein SPD-Finanzminister war, der dem von Ihnen angeführten Investor Apax ein zehnjähriges Darlehen über 225 Mio. Euro für den Erwerb gewährte und darüber hinaus im Zuge des Eintretens der ersten negativen Nebenwirkungen dieser Privatisierung dieses Darlehen auch noch für nachrangig erklärte. - Da hätte man die Privatisierung gleich in Form einer Schenkung durchführen können! (Ein weiteres Darlehen erfolgte über die Helaba in Höhe von 455 Mio. Euro)

Prinzipiell ist die Resozialisierung somit schon richtig, nur müßten zwingend Richtlinien geschaffen werden oder gar ein eigenes Gesetz, wodurch Geschäftsmodell, Begleitung des Parlaments, evtl. über den Haushaltsausschuß, bezüglich operativer Geschäftstätigkeit mit Blick auf Investitionen und Gewinnabführungen etc. verbindlich geregelt werden.

Auch wenn dies keine erschöpfende Befassung mit dem Thema sein kann, hoffe ich dennoch, Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Roßmüller