Frage von Anne W. • 20.04.2012 Sehr geehrte Frau Tenor-Alschausky, als Beihilfeberechtigte -im Ruhestand- stelle ich eine auffallende Diskrepanz zwischen den Beihilfesätzen und meiner privaten Krankenversicherung fest was die Erstattung der Rechnungen für physiotherapeutische Anwe Antwort ausstehend von Siegrid Tenor-Alschausky SPD Schleswig-Holstein 2009 - 2012Gesundheit Teilen