Frage an Sigmar Gabriel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Frage an Sigmar Gabriel von Matthias W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Gabriel,

wer hat Sie dazu ermächtigt, es den Atomkonzernen zu erlauben, uns die Zeche zahlen zu lassen?
Ich berufe mich dabei auf folgenden Artikel, wo es eindeutig "...nach dem Willen der Bundesregierung" heißt!
Zitat:
"Experten gehen davon aus, dass die sogenannte End- und Zwischenlagerung von ausgedienten Brennelementen und anderen radioaktiv verseuchten Überbleibseln der Kernenergienutzung in Deutschland bis in ferne Zukunft Kosten für Betrieb, Sicherung und Überwachung erzeugen wird. Die Ausgaben dafür soll nach dem Willen der Bundesregierung letztlich der Steuerzahler übernehmen."
Quelle:
www.xing-news.com/reader/news/articles/445274?link_position=digest&newsletter_id=16600&xng_share_origin=email

Was bedeutet das denn anderes, als daß Euch Regierenden der Wille des Volkes völlig wurscht ist? Auch Sie Herr Gabriel wissen, daß die Mehrheit der Bevölkerung Atomkraft ablehnt, da eklatante Havarien wie Tschernobyl und Fukushima zeigen was nie passieren darf! Wo bleibt das Vorsorgeprinzip? Vom strahlenden Müll ganz zu schweigen!

Stattdessen lassen Sie es zu, daß Haushaltsverbraucher/innen jedes Jahr mit höheren Stromkosten "beglückt" werden! Und nun dieses Geschenk an die Atomkonzerne. Von der unnötigen Kohlewirtschaft und Vernichtung ganzer Dörfer -auch im 16.(!!)Jahr des 3. Jahrtausends- ganz zu schweigen! Einmal gewählt und dann machen was ihr wollt, so habt ihr euch das gedacht... Hauptsache immer wieder -auch gegen den Willen der Mehrheit im Volke, die Gehälter, äh "Diäten", selbst erhöhen! Wann antworten Sie auf die Frage von Herrn Claudius Ellsel zum Thema Finanzen -immerhin vom März 2016- ?? Allein die Tatsache, daß Konzerne klagen können, wenn die uns als Atomausstieg verkaufte Laufzeitverlängerung eingeschränkt wird, ist eine Farce gegen die Grundrechte, die Politiker Ihres Formats regelmäßig ungestraft mit Füßen treten!

Sehen Sie hier keinerlei Kompetenzüberschreitung bezügl. des Regierungsauftrags überschritten?

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