Frage an Sigmar Gabriel von Jost-Peter S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Minister,
aus welchem Grund werden für PDF-Downloads 19% Mehrwertsteuer fällig und für Print-Versionen desselben Dokumentes nur 7%? Müsste diesbezüglich nicht längst eine Anpassung erfolgt sein? PDF-Dokumente sind deutlich resourcenschonender, selbst unter Berücksichtigung eines eventuell anschließenden Ausdruckes am Laserdrucker. Ich selbst lese sehr viele PDF-Dokumente (nur auzugsweise) am Bildschirm. Zumindest eine Gleichbehandlung sollte an dieser Stelle erfolgen. Wenn zukünftig Online-Dokumente einen immer größeren Anteil einnehmen, so schafft man schleichend die Steuerbegünstigung für Zeitschriften, Bücher etc. ab. Illegale Kopien werden bei insgesamt höheren Kosten dieser Produkte zunehmen.
Hier auch gleich ein kleines Beispiel: http://www.vdtuev.de/publikationen/merkblaetter/prodliste?oid=33966
mit freundlichen Grüßen
Dr. J.-P. S. (vollständiger Name siehe oben)
Sehr geehrter Herr Sonnenberg,
der geforderten steuerlichen Begünstigung der Bereitstellung von Downloads steht höherrangiges EU-Recht entgegen.
Die maßgebliche EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ermöglicht den Mitgliedstaaten die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes nur auf einen Katalog ausgewählter Lieferungen und Leistungen. Hierunter fallen etwa die Lieferungen von Büchern, Zeitungen und anderen Erzeugnissen des graphischen Gewerbes, die auch in Deutschland mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belegt werden. Aber nur körperliche Erzeugnisse können danach begünstigt werden. Unkörperliche Produkte - wie die Bereitstellung von Downloads - unterliegen dem allgemeinen Steuersatz.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel, MdB