Frage an Silvia Schmidt von Michael K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schmidt,
aktuell ist es im Rahmen der Verabschiedung der geänderten SGB II / XII - Gesetzgebung u.a. zu einem Verfassungsbruch gekommen. Für behinderte erwachsene Menschen wurde die Regelbedarfsstufe III beschlossen und damit Art 1 und 3 GG verletzt. Auch Sie persönlich haben im Bundestag zugestimmt, obwohl sie auf die bezügliche Frage von Frau Rosenberger am 12.01. 2011 geantwortet hatten: . "... erwarte ich von der Regierung, dass sie diese Regelung revidiert, sonst findet der Gesetzentwurf nicht meine Zustimmung..."
Immerhin kündigen Sie auf ihrer Webside an, das Thema "weiterhin kritisch begleiten" zu wollen.
Fragen:
1. Trifft es zu, dass Sie Ihre Meinung inzwischen geändert haben und wenn ja, welche Gründe gibt es dafür?
2. Hält die SPD die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes diesbezüglich (BSG, Urteil vom 19. 5. 2009 - B 8 SO 8/ 08 R) für unbeachtlich?
3. Wie gedenken Sie, angesichts Ihrer Minderheit im Bundestag, konkret, das Thema kritisch zu begleiten? Welche konkreten Schritte planen Sie in welchem Zeitraum? Welches Ziel verfolgen Sie diesbezüglich?
Mit freundlichem Gruß
Michael Krauß