Frage an Silvia Schmidt von heidrun t. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schmidt,
ich werde wieder einen 1 Eurojob machen, weil ich trotz Krankheit noch was tun möchte und hoffe auch dadurch den Mehrbedarf für Schwehrbehinderte zu bekommen, aber jetzt heißt es auf einmal dass ein 1 Eurojob nicht zur Teilhabe am Arbeitleben gehört.
Ich bin wie vor den Kopf geschlagen, denn ich habe doch auch mit dem Job am Arbeitsleben teil.
Stimmt es, dass ein 1 Eurojob kein Teilhaben am Arbeitsleben ist?
Sehr geehrte Frau Täubig,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie ich Ihnen bereits mitteilte, ist es besser, wenn Sie in meine Bürgersprechstunde kommen und wir dort auf Grundlage ihrer Unterlagen entscheiden, wie wir gemeinsam ihre Probleme angehen können. Auf diesem Wege wird das nicht gehen. Ihre letzte Frage möchte ich jedoch trotzdem gern beantworten:
Ja, es stimmt. 1-Euro Jobs sind keine Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sondern Möglichkeiten zum Nebenerwerb für Langzeitarbeitslose. Teilhabe am Arbeitsleben wird auf Grundlage der Paragraphen 33 – 43 des Sozialgesetzbuches Neun (SGB IX) gewährt. Z.B.: Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes (einschließlich Beratung, Arbeitsvermittlung, Trainingsmaßnahmen, Mobilitätshilfen), Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung und Weiterbildung, berufliche Ausbildung, Leistungen an Arbeitgeber, berufliche Rehabilitationseinrichtungen, Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen. Die Teilhabe am Arbeitsleben ist somit eine rehabilitative Maßnahme, die 1-Euro-Jobs sind lediglich gemeinnützige zusätzliche Beschäftigung, um Menschen in Kontakt mit dem Arbeitsmarkt zu halten.
Ich freue mich auf Ihren Besuch in meiner Bürgersprechstunde!
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Schmidt, MdB