Frage an Silvia Schmidt von Martin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 20.3. auf meine am 19.3.2008 gestellte Frage. Ich hatte Sie gefragt, ob Sie analog zu den Besoldungen von Bundesrichtern/kommunalen Wahlbeamten auch Ihre steuerfreie Kostenpauschale streichen würden, denn diese Personen bekommen sie ja auch nicht. Über diesen Weg hätten Sie dann die Möglichkeit, Ihre Werbungskosten, Sonderausgaben usw. im Einzelnachweis bei Ihrer Steuererklärung wie jeder andere Bürger geltend zu machen. Dies hätte zudem noch den Lerneffekt, daß die Abgeordneten am eigenen Leib erfahren könnten, wie die weltweit komplizierteste Steuergesetzgebung in der Praxis funktioniert.
In Ihrer Antwort berichten Sie auch davon, daß Abgeordnete nun erst nach über 20 Jahren Anspruch auf 2/3 Ihrer Entschädigung als Alterspension haben.
Warum sagen Sie nicht in diesem Zusammenhang, daß Sie sich eine Verbesserung eingebaut haben, indem Sie jetzt bereits nach 1 Jahr einen Versorgungsanspruch erwerben, während die Frist bislang bei 8 Jahren lag?
Mit freundlichem Gruß
Martin Kahler
Sehr geehrter Herr Kahler,
zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Diäten eines Abgeordneten versteuert werden und die Abgeordneten damit sehr wohl Kenntnis über die Komplexität der Steuergesetzgebung haben. Wenn Sie Einzelnachweise bevorzugen, dann müsste die Pauschale so gestaltet sein, dass eine zusätzliche Verwaltungskraft für die Abrechnung von Einzelnachweisen angestellt werden müsste. Dies ginge zulasten der Steuerzahler. Ich denke, dass die pauschale Abrechnung grundsätzlich besser ist, weil so viel Verwaltungsaufwand erspart bleibt. Im Übrigen denke ich auf Ihre ursprüngliche Frage ausreichend geantwortet zu haben.
Zur Frage der Fristverkürzung: ich habe diesen Umstand deshalb nicht erwähnt, weil insgesamt ja keine Besserstellung oder Schlechterstellung erreicht wurde, sondern eine flexible und an realen Bedingungen orientierte Regelung getroffen wurde. Erst nach vielen Jahren der Mandatstätigkeit erreicht die Versorgung das vorherige Maß. Die lange Jahre kritisierte Vollversorgung wurde abgeschafft - das ist doch ein Erfolg?!
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Schmidt, MdB