Frage an Silvia Schmidt bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Silvia Schmidt
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Frage von Bruno G. •

Frage an Silvia Schmidt von Bruno G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Frage zur Fahrtkostenbeihilfe

ich habe bei der zuständigen Agentur für Arbeit am 28.03.2008 versucht,
Fahrtkostenbeihilfe für eine Stelle, die am 01.04 anfing zu beantragen.
Der zuständige Mitarbeiter konnte mir nicht weiterhelfen.
Anfang April habe ich dann den entsprechenden Antrag erhalten, der allerdings mit der Begründung abgelehnt wurde, die Antragstellung hätte vor Arbeitsbeginn erfolgen müssen.
Ich habe dagegen geklagt und warte seit einem Jahr auf den entsprechenden Prozess vor dem Sozialgericht.

Hier meine Frage: Existiert nicht ein Bundessozialgerichtsurteil , dass Fahrtkostenbeihilfe auch dann gestattet, wenn der Antrag " zu spät", also nach Arbeitsbeginn gestellt wird.

Vielen Dank bereits jetzt für Ihre Mühen

mfG
B.Gewert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gewert,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt rechtlich kompetent beraten lassen um feststellen zu lassen, welchen Rechtsschutz sie hier geltend machen können.

Grundsätzlich ist es meines Erachtens Ihr Versäumnis, dass sie dieses Antrag nicht bereits hilfsweise formlos gestellt haben. Die Antragstellung ist normalerweise an keine Form gebunden. Daher sehe ich Ihre Aussichten auch als eher schlecht an. Ein entsprechendes Urteil ist mir nicht bekannt.

Ich wünsche Ihnen dennoch, dass Sie die Ihnen rechtmäßig zustehenden Leistungen ggf. auch erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Silvia Schmidt, MdB