Ist es richtig das Bürger, für Fehler die in einem Amt gemacht werden, zahlen müssen???

Sina Schönbrunn
SPD
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Frage von Dirk R. •

Ist es richtig das Bürger, für Fehler die in einem Amt gemacht werden, zahlen müssen???

Sehr geehrte Frau Schönbrunn, ich ,Dirk R. bewohne ein Grundstück im Landkreis Märkisch Oderland. Mein Grundstück und sechs weitere wurde für die Berechnung der neuen Grundsteuer einem Neubau gebiet im Ort zu geteilt obwohl mein Grundstück vor über hundert Jahren das erste mal bebaut wurde. Das alte Dorf wurde mit 120€ m² berechnet und das neue Gebiet mit 310€m². Nach meiner Beschwerde ( telefonisch ) hat man den Fehler eingestanden und die Zuordnung in 2024 geändert und die Grundstücke wieder dem alten Dorf zugefügt. Eine neue Berechnung soll es aber nicht geben. Somit soll ich eine doppelt so hohe Grundsteuer für die nächsten Jahre zahlen. Kann das richtig sein??? Ich denke nicht. Eine schriftliche Beschwerde beim Landrat ( SPD ) blieb bis jetzt unbeantwortet. Vielleicht können Sie mir mitteilen warum es solche Ungerechtigkeiten gibt. Mit freundlichen Grüßen

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

leider komme ich erst dazu Ihre Frage zu beantworten, da ich zur Zeit viel unterwegs bin. Ich verstehe Ihre Frustration über diese Situation vollkommen. Es ist in der Tat eine komplexe Angelegenheit, die einer genaueren Betrachtung bedarf. Der erste und wichtigste Schritt ist das Einlegen eines formellen Widerspruchs gegen den aktuellen Grundsteuerbescheid. Dies ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und den Rechtsweg offenzuhalten. Die Beschwerde beim Landrat ist ein solcher erster Schritt.  
Die Berücksichtigung historischer Aspekte kann je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Deshalb empfiehlt es sich Kontakt aufzunehmen mit den zuständigen Behörden

1. Finanzamt: Wenden Sie sich zunächst schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt. Erklären Sie die Situation
detailliert und fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die die historische Bebauung Ihres Grundstücks belegen.
2. Gemeindeverwaltung: Da die Gemeinden für die Festsetzung der Grundsteuer zuständig sind, sollten Sie auch
Kontakt mit Ihrer Gemeindeverwaltung aufnehmen.
3. Landesamt für Steuern: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, sich an das übergeordnete Landesamt für
Steuern zu wenden, insbesondere wenn es um grundsätzliche Fragen der Bewertung geht.

Es ist wichtig zu betonen, dass Bürger grundsätzlich nicht für Fehler der Verwaltung zahlen sollten. Die Behörden
sind verpflichtet, ihre Entscheidungen auf Basis korrekter Informationen zu treffen und Fehler zu korrigieren, hier kann ich gerne einmal bei der Verwaltung nachfragen, dass Ihr Schrieben zeitnah beantwortet wird.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen bei Ihrem weiteren Vorgehen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Sina Schönbrunn

 

 


 

 

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