Frage an Sören Link bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Sören Link
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Frage von Michael E. •

Frage an Sören Link von Michael E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Link,

als einer ihrer Wähler und Wähler der SPD bin ich beunruhigt. Das SWIFT Abkommen mit den Institutionen der USA ist in meinen Augen, für Bürger der Budensrepublik Deutschland und der EU, äußerst bedenklich.

Die Bürgerrechte der USA weichen doch erheblich von denen der Bundesrepublik Deutschland ab.

Wie, also wird sichergestellt, das meine Daten nicht Missbraucht werden, oder an dritte weitergelangen (Hacking etc.)?

Dieses Thema beschäftigt nicht nur mich selbst sonder viele Personen im Bekannten und Freundeskreis.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Eiter

p.s.:
Gleich lautenden Mail ergeht auch an
Frau Ilse Aigner.

Die Antworten werden für zukünftige Entscheidungen bei Kommunal, Landtags- und Bundestagswahlen relevant sein.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eiter,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die eine Entscheidung des Europäischen Parlaments berührt. Nach Rücksprache mit dem dortigen SPD-Abgeordneten Jens Geier kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Ich habe Verständnis für Ihre Bedenken gegenüber dem SWIFT-Abkommen an sich, möchte jedoch einige Punkte klarstellen:

Die USA können bei einer Anfrage zur Datenweitergabe nicht einfach den Namen einer betroffenen Person nennen, sondern müssen konkrete Belege vorweisen, dass tatsächlich ein Terrorismusverdacht besteht. Dies wird anschließend durch EUROPOL geprüft und nur bei Bestätigung werden überhaupt Daten weitergeleitet. Ihre Befürchtung, dass die unterschiedlichen Bürgerrechte in Deutschland und den USA zu Problemen führen könnten ist somit also unbegründet.

Diese Daten landen auf einem Server im US-Schatzamt. Bei der Entnahme sind künftig EU-Beamte zugegen, um sicherzustellen, dass nur Daten der terrorismusverdächtigen Personen abgefragt werden. Dabei reicht wiederum nicht die Eingabe von Namen, sondern weitere Angaben müssen erfolgen. Die EU-Beamten können den Vorgang jederzeit abbrechen und somit sicherstellen, dass keine Daten missbraucht werden oder an dritte weitergelangen.

Ob bezüglich der für maximal 5 Jahre gespeicherten Daten alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, wird jährlich überprüft - unter Hinzuziehung auch von Datenschutzbeauftragten. Zusätzlich wird nun jährlich überprüft, welche Daten vorzeitig gelöscht werden können.

Beide Vertragsparteien, sowohl die USA als auch die EU, haben jederzeit die Möglichkeit, das Abkommen zu kündigen, wenn Bestimmungen des Vertrags nicht eingehalten werden.

Rat und Kommission haben sich auf Drängen des Europäischen Parlaments verpflichtet, die Einrichtung einer europäischen Lösung voranzutreiben. Damit hätten wir zukünftig die Möglichkeit, selber gezielt Daten von angefragten Personen zu extrahieren und nur diese an die USA weiterzuleiten.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sören Link MdL