Frage an Stefan Kaufmann bezüglich Staat und Verwaltung

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Stefan Kaufmann
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Frage von Holger S. •

Frage an Stefan Kaufmann von Holger S. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

am 29.06.2012 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) beschlossen.

Dazu habe ich zwei Fragen:

1.) Haben Sie der Änderung dieses Gesetzes zugestimmt? Falls Sie das nicht haben, bedanke ich mich für Ihr Abstimmungsverhalten. Falls Sie jedoch zugestimmt haben, stelle ich Ihnen noch eine zweite Frage:

2.) Durch die Änderung des MRRG wird es Unternehmen erlaubt, persönliche Daten der Bürger von den Meldeämtern abzufragen, ohne daß die Bürger die Möglichkeit haben, dieser Weitergabe Ihrer persönlichen und vom Gesetz erhobenen Daten zuzustimmen. Sofern Unternehmen, beispielsweise aus früheren Geschäftsbeziehungen, bereits meinen Namen und meine damalige Anschrift kennen, so erlaubt es das geänderte MRRG nun, diese Daten von den Meldeämtern abzurufen, um bereits vorhandene Daten zu korrigieren oder abzugleichen.

Die Meldedaten werden kraft Gesetzes erhoben. Ich habe als Bürger, wenn ich keine Ordnungswidrigkeit begehen möchte, nicht die Möglichkeit, dem Staat meine persönlichen Daten vorzuenthalten. Durch das geänderte MRRG habe ich nun ebenfalls nicht mehr die Möglichkeit, der Weitergabe meiner zwangsweise erhobenen Daten an Unternehmen zu widersprechen.

Warum haben Sie also diesem Gesetz zugestimmt (sofern Sie es haben)? Warum zwingen Sie den Bürger zum einen zur Preisgabe seiner persönlichen Daten an den Staat und warum nehmen Sie ihm zum anderen auch noch die Möglichkeit, der Weitergabe für kommerzielle Zwecke zu widersprechen?

Mit freundlichen Grüßen,

Holger Schuster

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Sehr geehrter Herr Schuster,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerne will ich Ihnen antworten.

Ich selbst habe an der Abstimmung am 28. Juni über das "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" nicht teilgenommen. Da keine namentliche Abstimmung beantragt war und auch keine Debatte angesetzt war, haben an der Abstimmung - wie üblich - nur die nach Abhandlung der debattierten Tagesordnungspunkte noch anwesenden Kollegen mitgewirkt. Das Plenum bestätigt in diesem Falle mit den anwesenden - die Mehrheitsverhältnisse abbildenden - Kollegen nur noch die Beschlüsse der Fachausschüsse - in diesem Falle des zuständigen Innenausschusses, der das Gesetz in den Wochen zuvor intensiv diskutiert hatte.

Aufgrund der Arbeitsteilung im Parlament bin ich primär für Bildungs-, Forschungs-, und Verkehrsthemen zuständig.

In der Sache sehe ich das Gesetz aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten kritisch und kann Ihre Verärgerung verstehen.

Insbesondere stört mich, dass in der aktuellen Gesetzesfassung ein sog. Widerspruchsrecht für Meldeauskünfte vorgesehen ist. Ich bin hingegen - wie beispielsweise Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner - Befürworter einer sog. Einwilligungslösung (Opt-in). Danach müssten wir Bürger gegenüber der Meldebehörde oder gegenüber dem anfragenden Unternehmen zunächst in die Nutzung, d.h. Herausgabe der Daten, einwilligen. Erst danach dürfen die Daten beispielsweise für gewerbliche Zwecke verwandt werden.

Selbstkritisch kann gesagt werden, dass das in seiner Tragweite nicht unbedeutende Gesetz zum Meldewesen eine Auseinandersetzung auch außerhalb des Innenausschusses verdient gehabt hätte. Dies kann letztlich nur mit der Vielzahl der gerade vor der Sommerpause anfallenden Themen - am 28. Juni standen 41 Themen auf der Tagesordnung - entschuldigt werden.

Ich hoffe nun, dass das Gesetz im Bundesrat entsprechend geändert werden wird.

Mit den besten Grüßen

Ihr Stefan Kaufmann

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