Frage an Stefan Pohl bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

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Stefan Pohl
CDU
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Frage von Markus K. •

Frage an Stefan Pohl von Markus K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Pohl,

ich habe ein paar Fragen an Sie:

Wie stehen Sie eigentlich zu Studiengebühren?
Was halten Sie von der Diskussion um den Länderfinanzausgleich? Sollte RLP auf sich allein gestellt werden?
Wie stehen Sie zur rechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe auf allen Ebenen? Würden Sie Inititiven, wie die vom Land Berlin im Bundesrat unterstützen?
Wie stehen Sie zum Adoptionsrecht von homosexuellen Paaren?

Herzliche Grüße
M. Klein

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Antwort von
CDU

Lieber Herr Klein,

vielen Dank für Ihre Fragen auf Abgeordnetenwatch, auf die ich Ihnen natürlich sehr gerne antworte.

Grundsätzlich lehne ich Studiengebühren für ein Erststudium ab. Die CDU Rheinland-Pfalz hat sich zu dieser Position auch klar in ihrem Wahlprogramm bekannt und wird bei einer Regierungsübernahme keine Studiengebühren in Rheinland-Pfalz einführen.

Desweiteren haben Sie mich nach meiner Position zur Diskussion um den Länderfinanzausgleich gefragt. Es ist für mich schon verständlich, dass viele Politiker aus beispielsweise Hessen verärgert sind, wenn ihr Land erhebliche Beträge in den Länderfinanzausgleich einzahlt und zum Schluß - nach erfolgtem Ausgleich - auf dem 16. Platz landet. Mit einer Herstellung gleichartiger Lebensverhältnisse hat das nichts mehr zu tun. Dass der Ärger umso größer wird, wenn man erlebt, wie alleine am Nürburgring das Land Rheinland-Pfalz 300 Millionen Euro in den Sand gesetzt wurden, ist dann noch verständlicher.
Die Geberländer lehnen den Länderfinanzausgleich ja auch nicht als solches ab. Sie verlangen lediglich klare Einsparbemühungen der Nehmer-Länder. Und mit dieser Forderung befinden sich diese Länder ja auch in bester Gesellschaft des rheinland-pfälzischen Landesrechnungshofes.
Rheinland-Pfalz muss eine umsichtigere und zukunftsgerichtere Ausgabenpolitik vornehmen - auch im Sinne der nachfolgenden Generationen.  

Die nächste Frage befasste sich mit der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Zusammen mit meiner Partei geht es mir darum, Verlässlichkeit und Verantwortung im menschlichen Zusammenleben zu stärken. Eine auf Dauer angelegte Partnerschaft, in der einer für den anderen einsteht und sorgt, entlastet ja an vielen Stellen die Allgemeinheit und entspricht unserer Forderung nach Subsidiarität und Eigenverantwortung. Eine solche Verantwortungsübernahme halte ich für richtig und werde sie weiterhin unterstützen. Die rechtliche Annäherung von Lebenspartnerschaft und Ehe ist dafür ein geeigneter Schritt gewesen. Eine völlige Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe widerspricht jedoch dem Grundgesetzt, das die Vorrangstellung der Ehe deutlich festschreibt.

Nach meiner festen Überzeugung muss bei einer Adoption immer das Wohl des Kindes entscheidend sein. Ich ganz persönlich empfinde für die Entwicklung eines Kindes grundsätzlich die Möglichkeit einer Beziehung zu einem Vater und zu einer Mutter als besonders wichtig. Damit will ich nicht unterstellen, dass homosexuelle Partner grundsätzlich schlechtere Eltern sind. Aber daraus die Forderung nach einer Festschreibung eines Adoptionsrechts in der Rechtsordnung herzustellen, halte ich nicht für richtig. Manchmal wird auch in der Diskussion der Eindruck erweckt, als sei die Adoption ein Mittel zum Zweck der Erwachsenenbeziehung. Das sollte unbedingt vermieden werden. Denn die Adoption soll und muss ihrem Wesen nach einzig und alleine dem Kind dienen.

Ich hoffe damit Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben und danke Ihnen sehr herzlich für Ihr Interesse.

Freundliche Grüße

Ihr Stefan Pohl