Frage an Stefan Pohl bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stefan Pohl
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Frage von Markus K. •

Frage an Stefan Pohl von Markus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pohl,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage vom 1.2.2011.

Einiges ist mir jedoch noch nicht klar.

Sie sagen, dass die vollkommene rechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Ehe aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sei. Dies ist jedoch nicht richtig, denn die Gesetze könnten ja geändert werden, ebenso wie das GG. Würden Sie sich für die Änderung der enstsprechenden Gesetze und evtl. auch eine Überarbeitung des GG, dass Ehe auch Lebensparntnerschaft für Homosexuelle bedeutet einsetzen, wie es das Land Berlin getan hat?

Zum Länderfinanzausgleich:
Konkret fordern die Geberländer ja, dass sie weniger Geld zahlen müssen. Unterstützen Sie diese Forderung? Rheinland-Pfalz würde dann ja weniger Geld bekommen.

Zum Adoptionsrecht:
Sie sagen hier müsse es um das Wohl der Kinder gehen. Das geht es bei einer Adoption natürlich immer. Alle wissenschaftlichen Studien sagen, dass es keine Einschränkungen für Kinder homosexueller Paare gibt. Würden Sie sich also für eine Vereinfachung des Adoptionsrechtes für homosexuelle Paare einsetzen?

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CDU

Guten Tag Herr Klein,

der besondere Schutz der Ehe ist ein Grundrecht und ergibt sich aus Artikel 6 des Grundgesetzes. Es handelt sich deshalb nicht um eine "normale" Bestimmung des Grundgesetzes, die durch 2/3-Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates erfolgen kann. Die Väter des Grundgesetzes haben einer Änderung der Grundrechte durch eine Verfassungsänderung enge Grenzen gezogen.

Bei der Diskussion um den Länderfinanzausgleich geht es letztlich darum, dass die Geber-Länder nicht länger hinnehmen wollen, dass nach erfolgtem Ausgleich sie finanziell schlechter darstehen als die Nehmer-Länder. Das ist für mich von der Argumentation nachvollziehbar. Deshalb sollte man nach einer gültlichen Einigung suchen und verhindern, dass es zu einem Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kommt. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass Kurt Beck solche Gespräche - und damit einen möglichen Konsens - rundweg ablehnt.

Hinsichtlich des Adoptionsrechts gibt es unterschiedlichste Meinungen und wissenschaftliche Studien. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass die Adoption eines fremdes Kindes durch ein Ehepaar vom Grundsatz her die beste Lösung darstellt.

Freundliche Grüße

Ihr Stefan Pohl