Frage an Stefan Schwartze bezüglich Familie

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Stefan Schwartze
SPD
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Frage von Frank R. •

Frage an Stefan Schwartze von Frank R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Schwartze, Sie erklären auf Ihrer Homepage, dass "sozialdemokratische Politik die grundlegenden Werte des Zusammenlebens einer Gesellschaft widerspiegeln und für deren Erhalt kämpfen muss". Dazu gehört für Sie "vor allem eine Überzeugung: Alle Menschen sind gleich. Sie haben die gleichen Rechte und tragen die gleiche Verantwortung für ein tolerantes und weltoffenes Miteinander". Sie haben jedoch für ein Gesetz gestimmt, dass die Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher aushebelt. Sie wissen, dass das Gesetz gegen das Recht auf Familienleben , dass im Grundgesetz (Art. 6), in der Europäischen
Menschenrechtskonvention (Art. 8), der EU-Grundrechtecharta (Art. 7) und zahlreichen weiteren
Menschenrechtskonventionen, etwa der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 16) und dem
Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (Art. 17) verbrieft ist. Sie wissen auch, dass Rechte von Kindern besonders geschützt sind, nicht zuletzt durch die verbindliche UN-Kinderrechtskonvention.
Dieses Grundrecht auf Familienleben, dieses Menschenrecht gelten für alle Menschen unabhängig
ihrer Staatsangehörigkeit. Warum haben Sie dennoch für dieses, Ungleichheit schaffende, Verfassung und Konventionen außer Kraft setzende Gesetz gestimmt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 3. Februar 2018. Meine grundsätzliche Überzeugung ist, dass die weitere Aussetzung des Familiennachzuges falsch ist.

Dem Kompromiss-Antrag von SPD und CDU/CSU zur weiteren Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Geschützte bis zum 31.07.2018 habe ich nur deswegen zugestimmt, weil die Alternativen noch schlimmer gewesen wären.
So gab es parallel zum oben erwähnten Antrag unter anderem auch einen AfD-Antrag, der den Familiennachzug vollständig und unbegrenzt aussetzen wollte. Auch die FDP hatte einen Antrag eingebracht, nach dem der Familiennachzug für die nächsten zwei Jahre ausgesetzt bleiben sollte. Diese Anträge habe ich aus Überzeugung abgelehnt. Darüber hinaus konnten wir Sozialdemokraten in dem Kompromiss-Antrag vereinbaren, dass nach Ende der Aussetzung pro Monat mindestens 1.000 Menschen nach Deutschland nachkommen können. Natürlich ist das nicht genug. Aber es ist das Beste, was wir bisher bei der Union erreichen konnten. Und wir versuchen weiterhin, eine Härtefallregelung zu ergänzen. Ab dem 1. August 2018 soll dann eine gesetzliche Neuregelung greifen, deren Details wir noch zu verhandeln haben. Bis dahin ist es mir immer noch lieber, den Familiennachzug für 1.000 Menschen pro Monat ermöglicht zu haben, als für niemanden.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze

Stefan Schwartze, MdB  |  Deutscher Bundestag  |  Platz der Republik 1  |  11011 Berlin
Tel.: (030) 227 77057 | Fax: (030) 227 76288
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