Für mich ist klar, dass die psychotherapeutische Versorgung auch künftig verlässlich und bedarfsgerecht sichergestellt sein muss. Eine Entwicklung hin zu längeren Wartezeiten oder eingeschränktem Zugang halte ich für höchst problematisch. Dafür setze ich mich in den laufenden Beratungen konkret ein.
Ziel ist es, Mittel stärker auf Leistungen zu konzentrieren, deren Nutzen für Patientinnen und Patienten nachweislich belegt ist
Wenn bestehende Regelungen – wie eingeschränkte Heilerlaubnisse – verfassungsrechtlich problematisch sind, müssen diese überprüft und gegebenenfalls neu geregelt werden. Dabei sollte das Ziel sein, bewährte Therapieangebote nicht zu gefährden, sondern sie in verlässliche Strukturen zu überführen.
Eine verlässliche, verständliche und unabhängige Information ist für Patientinnen und Patienten – insbesondere bei chronischen Erkrankungen – von großer Bedeutung. Angebote wie die des DIATRA-Verlags leisten hierzu einen wichtigen Beitrag, etwa durch Aufklärung, Vernetzung und Stärkung der Gesundheitskompetenz.
Eine generelle Neuauszählung ist nur dann vorgesehen, wenn konkrete und belastbare Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vorliegen, die das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten. Nach aktuellem Stand gibt es hierfür keine ausreichenden Anhaltspunkte.
