Antwort 17.12.2025 von Alois Rainer CSU
2026 wird die Notwendigkeit einer Anpassung der Gebührentatbestände an den veterinärmedizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand überprüft.
2026 wird die Notwendigkeit einer Anpassung der Gebührentatbestände an den veterinärmedizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand überprüft.
Zunächst einmal: Die derzeitige Entschädigungspraxis richtet sich nach dem „gemeinen Wert“ der gekeulten Tiere.
Entschädigungen für Geflügelhalter nicht an die Haltungsform binden
Zuverlässige Daten sind essentiell für den Überblick über die Lage im Land. Dies beinhaltet auch Stichtagsmeldungen mit der Tieranzahl 0.