Warum zweierlei Recht auf Unterstützung? Wohnungsbaugesellschaften, welche dem Land Berlin gehören, bekommen kostenfrei Baugrundstücke, Träger der Freien Jugendhilfe keine kostenfreien Räume.

Stefanie Fuchs
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Frage von Dana K. •

Warum zweierlei Recht auf Unterstützung? Wohnungsbaugesellschaften, welche dem Land Berlin gehören, bekommen kostenfrei Baugrundstücke, Träger der Freien Jugendhilfe keine kostenfreien Räume.

Sehr geehrte Frau Fuchs,

2014 trat das KJHG-Ausführungsgesetz in Kraft, beschlossen durch das Angeordnetenhaus Berlin. Träger der freien Jugendhilfe sollten damit zur Aufgabenerfüllung die erforderlichen Räume entgeltfrei aus dem Vermögen Berlins gestellt bekommen. Warum nicht von den Berliner Wohnungsbaugesellschaften, welche zum Vermögen des Landes Berlin gehören?

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