Frage an Steffen-Claudio Lemme bezüglich Gesundheit

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Steffen-Claudio Lemme
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Frage von Yvonne H. •

Frage an Steffen-Claudio Lemme von Yvonne H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Lemme,

1. Wie stehen Sie dazu, das Hausärzte bei der Verschreibung von Medikamenten bzw. Therapien wie Physiotherapie etc. sich vorrangig nach wirtschaftlichen Aspekten auf Vorgaben der Krankenkassen zu richten haben und nicht die Erkrankung des Patienten im Vordergrund steht? Welche Rahmenbedingungen würden Sie hier ändern?

2.Warum können Krankenkassen auf der einen Seite ganz viel Geld horten (wie aktuell durch viele Berichterstattungen bekannt wird) und auf der anderen Seite Versicherten z.B. notwendige Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit verweigern? Die dadurch entstehenden Folgekosten von Berufsunfähigkeit etc. werden auf einen anderen Kostenträger verlagert, ist das eine Rechtfertigung für ein solches Handeln? Welche Handlungsmöglichkeiten sehen Sie in der Politik um hier die Stärkung der Versicherten zu unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Y.Hille

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hille,

ich danke Ihnen für die Fragen, die Sie mir gestellt haben: Hier sind meine Antworten:

Zu Frage 1:
Meine Eindrücke decken sich in diesem Fall nicht ganz mit Ihren. Ich denke nicht, dass es angebracht ist, alle Ärztinnen und Ärzte pauschal zu verurteilen und ihnen zu unterstellen, dass sie in erster Linie nach wirtschaftlichen Aspekten Medikamente verschreiben und das Wohl der Patient/innen erst an zweiter Stelle kommt.
Es ist richtig, dass es gewisse Regeln und Vorgaben von Seiten der Krankenkassen gibt, an die sich Ärztinnen und Ärzte zu halten haben. Letztlich führen die Krankenkassen damit nur ihren gesetzlichen Auftrag nach § 2 SGB V aus, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden soll. Damit soll verhindert werden, dass z.B. zu viele Medikamente verschrieben werden oder zu teure. Denn das wäre auch nicht im Sinne der Patient/innen.
Im Vordergrund bei der Gesundheitsversorgung steht der Grundsatz der Bedarfsgerechtigkeit. Wenn eine Patientin ein bestimmtes Medikament benötigt, bekommt sie es auch, egal wie „alt“ das Quartal ist. Das ist die Pflicht eines jeden Mediziners.
Falls Sie Fälle kennen, bei denen versicherten benötigte Medikamente nicht verschrieben wurden, kann ich Ihnen nur raten, sich direkt in der Praxis zu beschweren und darüber hinaus den Fall bei der Krankenkasse, der Ärztekammer und der Unabhängigen Patientenberatung zu melden.

Zu Frage 2:
Die gesetzlichen Krankenkassen haben aktuell Rekordüberschüsse zu verzeichnen. Viele Krankenkassen haben sich daher für Bonuszahlungen an die Versicherten entschieden, um die Überschüsse langsam abzubauen. Ein weiterer Weg wäre gewesen, dass die Bundesregierung die Senkung des Beitragssatzes veranlasst hätte. Dieser Weg wäre solidarischer gewesen. Doch solidarische Handlungen kann man von einer schwarz-gelben Bundesregierung nicht erwarten.
Generell bestimmt nicht die Politik über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, sondern die Selbstverwaltung, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen. Dabei gilt der Grundsatz, dass neue Leistungen einen (Zusatz-)Nutzen vorweisen müssen. Das ist auch für das Wohl der Patientinnen und Patienten von großem Interesse, denn nur durch wissenschaftlich geprüfte Wirksamkeit von Therapien ist die Sicherheit und das Wohl der Menschen geschützt.
Darüber hinaus machen wir uns als SPD für ein Patientenrechtegesetz stark, das seinen Namen auch verdient hat. Denn unsere Gesundheitspolitik richtet sich nach den Bedürfnissen der Menschen!

Mit freundlichen Grüßen
Steffen-Claudio Lemme, MdB