Frage an Stephan Brandner bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stephan Brandner
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Frage von Frank D. •

Frage an Stephan Brandner von Frank D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,

ich wende mich an Sie zum Thema Rechtsstaat.
Konkret beziehe ich mich auf den § 93 b BVerfGG. Demnach kann das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde (ohne Begründung) nicht zur Entscheidung annahmen, also ablehnen. Wenn man die Statistiken des Bundesverfassungsgerichtes anschaut, so werden tatsächlich die meisten Verfassungsbeschwerden (ohne Begründung) erst gar nicht zur Entscheidung angenommen.
Eine solche Verfassungspraxis ist nach meiner Auffassung zutiefst bedenklich, weil die Gründe für die Nichtannahme zur Entscheidung im Verborgenen bleiben. Dieser Mangel an Transparenz betrifft zum einen den Beschwerdeführer, zum anderen aber auch die interessierte Öffentlichkeit.
Es ist nach geltender Gesetzgebung möglich, dass Bundesverfassungsrichter wegen Arbeitsüberlastung oder wegen Unlust Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung annehmen. Außerdem ist durch die jetzige Regelung eine uneinheitliche Rechtsanwendung von Verfassungsbeschwerden möglich bzw. nicht überprüfbar. Tatsächlich werden der Öffentlichkeit (und dem Beschwerdeführer) die Gründe für die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden nachgeltender Rechtslage vorenthalten.
Die vorgelagerten Fachgerichte haben im Falle von Grundrechtsverletzungen aktuell wenig zu befürchten, da die meisten diesbezüglichen Verfassungsbeschwerden, wie bereits ausgeführt, ohne Begründung abgeschmettert werden.
Von einem funktionierenden Grundrechtsschutz der Bürger dieses Landes kann aufgrund der herrschenden Rechtslage wohl kaum die Rede sein. Fakt ist, dass dieses Manko von den etablierten Parteien politisch so gewollt ist, denn das BVerfGG in der jetzigen Fassung wurde von ihnen so beschlossen. Was konkret möchte die AfD zur Beseitigung der derzeitigen rechtlichen Schieflage beitragen, damit ein wirksamer Schutz der Grundrechte für alle Bürger dieses Landes möglich wird?

MfG

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Sehr geehrter Herr D. B.,

nach meiner Ansicht stellt sich die derzeitige Praxis der Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde ohne Begründung als problematisch dar, weil damit auch wichtige und verfassungsrechtlich relevante Sachverhalte einer Klärung entzogen werden können. Im Sinne einer funktionalen Abwägung zwischen dem berechtigten Grundrechtsschutz aller Bürger und dem Gewährleisten der Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichtes ist das derzeit leider hinzunehmen, ohne dass es jedoch gutzuheißen wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Brandner

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