Frage an Stephan Brandner bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stephan Brandner
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Frage von Elisabeth V. •

Frage an Stephan Brandner von Elisabeth V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Stephan Brandtner, zugegeben eine schwierige Frage, aber weil Sie bis jetzt alle 69 Fragen beantwortet haben (Frau Merkel und Herr Martin Schulz haben während des Bundeswahlkampfes 2017 KEINE EINZIGE FRAGE HIER AUF "WATCH" BEANTWORTET) traue ich mich sie zu stellen obwohl ich davon ausgehen muss dass Sie nur ausweichend (wenn überhaupt) Sie beantworten werden. Es geht um das Parteiprogramm der AfD -Bundeswahlkampf 2017 und die dort niedergeschriebene PRIORITÄT NUMMER 1.1
(ich zitiere) : "Ohne Volkssouveränität keine Demokratie; Direkte Demokratie nach Schweizer Modell" (Ende Zitat). Seit der Wahl an 24.9 sind etwa 10 Monate vergangen und die AfD saß 9 Monate im Bundestag mit allen Rechten und Pflichten!! Jetzt die Frage : WIESO KONNTE in dieser langen ZEIT DIE AfD KEINE EINZIGE öffentlich und offizielle vorgetragene FRAGE VORLEGEN -z.B über Verbot von Burkas; über Nachzug von Flüchtlingsfamilien; über eine Festung Europa ja oder nein; über die Rüstungsausgaben wie sie trump verlangt; über die Diäten der MdB, über die Parteienfinanzierung, über die Zwangrundfunggebühren, über den Umgang an der Grenzen mit Flüchtlinge etc.etc.etc. die Themen sind ja theoretisch unbegrenzt - ALSO VON DIESEN SEHR SEHR VIELEN THEMEN HAT DIE AfD SOWEIT ICH INFORMIERT BIN IM BUNDESTAG IN EINER DEBATTE ODER EINEN ANTRAG IM ÄLTESTENRAT K E I N E E I N Z I G E FRAGE VORGELEGT UND VERLANGT DASS ÜBER DIESE FRAGE EIN REFERENDUM BUNDESWEIT GEHALTEN WERDEN SOLLTE ? Warum, bitte, keine einzige Frage? PS. Bitte nicht das Grundgesetzt hier bemühen zur Rechtfertigung! Das Fake-Argument dass es wegen der Verfassung "nicht geht" täuscht niemanden denn dann müsste es erstens in ihrem Wahlprogramm nicht hätte stehen müssen; und zweitens : man kann als ultima ratio auch die Verfassung ändern (kann man ja auch mit Recht Volkssouveränität verlangen). Im übrigen steht gerade in der Verfassung, Artikel 20, Abs. 2 geschrieben :Volkssouveränität durch Wahlen und ABSTIMMUNGEN! Danke!

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AfD

Sehr geehrte Frau Volk,

vielen Dank für Ihre wichtige Frage, die ich natürlich gern beantworte. Das Thema der direkten Demokratie ist der AfD und mir persönlich ein wichtiges Anliegen. Daher hat die Fraktion der AfD im April einen Antrag zur Einsetzung einer "Enquetekommission" zu diesem Thema eingebracht. Während auf Landes- und Kommunalebene direktdemokratische Verfahren akzeptierte und gängige Praxis sind, stehen diese Instrumente der politischen Mitbestimmung auf Bundesebene den Menschen immer noch nicht zur Verfügung.

Wie Sie richtig argumentieren, heißt es in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk erfolge durch „Wahlen und Abstimmungen“. Bevor allerdings konkrete Initiativen gestartet werden, müssen diese Mittel eine rechtliche Grundlage erhalten. Es ist dabei zu beachten, dass unsere Verfassung nicht beliebig geformt werden kann und dass der artige Änderungen eine Reihe von weiteren Änderungen mit sich bringen. Niemand will das verfassungsrechtliche Gefüge gefährden, weshalb Schnellschüsse hier vollkommen unangebracht sind. An zeitlich gesehen erster Stelle steht für uns also eine Enquetekommission, an zweiter eine Verfassungsänderung und an der dritten die Durchführung und Umsetzung der Verfahren. Hier kann also nicht der zweite Schritt vor dem ersten gemacht werden.

Beste Grüße

Stephan Brandner

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