Frage an Stephan Eisel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stephan Eisel
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Frage von Wolfgang W. •

Frage an Stephan Eisel von Wolfgang W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Eiser,

In Ihren Antworten zur Frage der Einführung der Sperren von Webseiten argumentierten Sie, dass "es sich hierbei um einen Millionenmarkt" handele, ", der in den letzten Jahren insbesondere im Internet große Zuwachsraten zu verzeichnen hatte"

Diese Behauptung wurde jedoch zwischenzeitlich durch viele Studien und Daten, aber auch durch den BKA-Berichts selbst widerlegt.
Laut dem BKA-Bericht kam es nicht zu einer Zunahme, sondern die Anzahl der Verdachtsfälle für Verbreitung betrug 2872 im Jahr 2007 und 2897 im Jahr 2006. Sie ist also mehr oder weniger konstant geblieben.
Vgl auch eine Analyse die ein Missbrauchopfer selbst durchführte:: http://mogis.wordpress.com/2009/04/29/kern-der-debatte/

Inwieweit können Sie noch sicher sein, dass Ihre Meinung und somit Ihre Entscheidung auf sachlich richtige Informationen beruhen?

Des Weiteren haben Sie eine wichtige Kernfrage weiter oben noch nicht beantwortet:
"Warum setzen Sie sich nicht dafür ein, dass ein Richter eine Webseite prüft, bevor sie auf der Sperrliste landet? "
Was rechtfertigt die fehlende parlamentarische oder juristische Kontrolle der Filterliste?

In Hinblick auf die vorhandenen Filterlisten anderer Länder und die Erfahrung daß zwar Adressen auf die Listen kamen, aber nichts gegen die Täter unternommen wurde:
Inwieweit besteht nicht die Gefahr, dass die Liste als "leichte" Alternative missbraucht wird, damit das BKA Arbeit und Personal für echte Täterermittlung einsparen (bzw. gar nicht erst einstellen) wird?
Würde die Liste sich daher nicht eher als Vorteil für die Verbrecher auswirken, da sie nicht mehr mit einer effektiven Verfolgung zu rechnen hätten?

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Wiese

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CDU

Sehr geehrter Herr Wiese,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Ich wundere mich doch darüber, warum Sie den Versuch in Frage stellen, durch Erschwernis der Nutzung kinderpornographischer Internetseiten deren kommerziellen Erfolg einzuschränken. Mich würde schon interessieren, was nach Ihrer Meinung alternativ zu den von der Bundesregierung verabschiedeten Maßnahmen und neben der unnachsichtigen Verfolgung der Straftäter, die solche Seiten anbieten, geschehen sollte, um den kommerziellen Erfolg dieses skrupellosen Geschäftes zu erschweren. Es ist meines Erachtens untragbar, einfach in Passivität den Status quo hinzunehmen.

Zu Ihren weiteren Anmerkungen habe ich in meinen vorangegangenen
Antworten bereits ausführlich Stellung bezogen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel