Frage an Stephan Eisel bezüglich Finanzen

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Stephan Eisel
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Frage an Stephan Eisel von Peter K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,

ich halte die sog. Umweltprämie für eine falsche Maßnahme. Sie vernichtet Millionenwerte und hilft weder den Autoherstellern zukunftsfähig zu werden noch hilft sie der Umwelt. Nicht nur dass ressourcenintensiv hergestellte Autos zu Hunderttausenden vor der Zeit vernichtet werden, es fehlen auch die relativ neuen EURO-2 und -3-Gebrauchtwagen, die in Deutschland oder anderswo noch ältere Autos ersetzen könnten. Dass die Prämie auch für die Autoindustrie nicht hilfreich ist, zeigt sich daran, wie energisch sie auf die Fortsetzung der Prämie besteht: Ohne Subvention geht nichts.

Da ich als Steuerzahler mich an diesem Abwrackwahn nicht beteiligen möchte, habe ich eine Frage: Wo kann ich mich eintragen, um nach der Wahl von den mit Sicherheit kommenden Steuererhöhungen wg. Abwrackprämie verschont zu werden? Ich möchte nämlich nicht die umweltfeindliche Zerstörung wertvoller Güter nicht auch noch bezahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Kanzow, Bonn

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CDU

Sehr geehrter Herr Kanzow,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Abwrackprämie.

Die starke Nachfrage nach der Abwrackprämie hat mich und viele andere tatsächlich überrascht. Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg hat jüngst in einem Interview die Äußerung getätigt, dass er einerseits zwar Sympathie für weitere Rechtssicherheit für Autokäufer hegt, andererseits aber erst einmal Grundsatzfragen geklärt werden sollten.

Daran kann ich mich anschließen. Auch über die ökologischen Auswirkungen der Prämie kann man durchaus streiten. Meines Erachtens sollten wir – trotz der Wirtschaftskrise – jetzt auch nicht den Aspekt der Neuverschuldung aus den Augen verlieren, zumal viele Autokäufe wegen der Prämie vermutlich nur vorgezogen werden.

Meine abschließende Entscheidung zu diesem Thema kann ich allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht treffen, sondern erst dann, wenn die Bundesregierung ihr Konzept über eine weiterführende Regelung vorgelegt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel