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CSU
• 21.02.2023

Grundsätzlich gilt nach unserer Verfassung, dass Staat und Kirche getrennt sind. Dennoch ist aus gutem Grund verfassungsrechtlich die Kooperation in einigen Feldern, so beispielsweise der Anstaltsseelsorge oder bezüglich des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen zugelassen.

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CSU
• 10.02.2023

Starke Bedenken habe ich nur in den Fällen, wo ein rein renditeorientierter Kapitalgeber, ohne jeglichen medizinischen und medizinethischen Bezug zu haben, das Arzt-Patienten-Verhältnis bzw. das Gesundheitssystem an sich nur für seine Gewinnmaximierung ausnutzt und Druck auf seine angestellten Ärzte ausübt, um mit nicht notwendigen oder gar das Patientenwohl gefährdenden Eingriffen die Quartalszahlen zu erhöhen.

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