Frage von Alexander L. • 27.12.2015
Frage an Stephan Stracke von Alexander L.
Portrait von Stephan Stracke
Antwort 20.01.2016 von Stephan Stracke CSU

(...) vielen Dank für Ihr Nachricht vom 27. Dezember 2015, in der Sie sich kritisch zum Bundeswehreinsatz in Syrien und dem Irak äußern. Ich möchte Sie auf meine Antwort vom 06. (...)

Frage von Georg B. • 06.12.2015
Frage an Stephan Stracke von Georg B.
Portrait von Stephan Stracke
Antwort 05.01.2016 von Stephan Stracke CSU

(...) Den IS muss man in vielfältiger Weise bekämpfen – auch militärisch. (...) Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) hat mehrfach einhellig festgestellt, dass der IS eine Gefahr für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit darstellt und bekämpft werden muss. (...)

Portrait von Stephan Stracke
Antwort 15.12.2015 von Stephan Stracke CSU

(...) Lebensjahr bei der Berechnung von Kündigungsfristen, wie sie § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB vorsieht, insbesondere das Diskriminierungsverbot wegen des Alters entgegen steht. Diese Vorschrift im BGB ist aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht mehr anwendbar. (...)

Portrait von Stephan Stracke
Antwort 25.11.2015 von Stephan Stracke CSU

(...) Die Pläne sehen unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm vor, um bei Missbrauch oder Unfällen den Verursacher identifizieren zu können. Für die gewerbliche Nutzung soll ein gesonderter Führerschein die notwendigen fliegerischen und luftrechtlichen Kenntnisse bezeugen. (...)

Frage von Andreas G. • 06.11.2015
Frage an Stephan Stracke von Andreas G.
Portrait von Stephan Stracke
Antwort 15.12.2015 von Stephan Stracke CSU

(...) Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz haben wir die schärfsten Änderungen des Asylrechts seit den 90er Jahren beschlossen. Ich sehe hier einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung. (...)

Portrait von Stephan Stracke
Antwort 03.11.2015 von Stephan Stracke CSU

(...) Gegenwärtig ist der Suizid selbst und auch die Beihilfe dazu straflos – und zwar unabhängig davon, wer sie leistet, ob Arzt/Ärztin oder eine Person wie zum Beispiel ein Angehöriger. Bei der Beihilfe zum Suizid soll es zukünftig eine einzige Beschränkung geben: Verboten werden soll die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, also die Dienstleistung der Suizidbeihilfe, die z.B. Sterbehilfevereine oder Ärzte, die die Beihilfe zum Suizid als regelmäßigen Teil ihrer Tätigkeit und auf Wiederholung angelegt begreifen, leisten. Dieses Verbot soll in Zukunft vor übereilten oder fremdbestimmten Sterbewünschen schützen. (...)