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CSU
• 12.12.2014

(...) November 2014 zum Mietrechtsnovellierungsgesetz, konkret dem sogenannten „Bestellerprinzip“. (...) Der Gesetzentwurf reagiert darauf, dass Mieter insbesondere auf angespannten Wohnungsmärkten derzeit regelmäßig die maximal zulässige Maklercourtage von zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer tragen – und zwar unabhängig davon, ob sie oder die Vermieter den Wohnungsvermittler eingeschaltet haben oder nicht. (...) Bei dem „Bestellerprinzip“ geht es im Kern darum, dass das in anderen Rechtsbereichen geltende Prinzip „wer bestellt, bezahlt“ auch im Maklerrecht zu verankern. Dadurch soll künftig sichergestellt werden, dass derjenige die Maklergebühren bezahlt, der den Makler beauftragt hat beziehungsweise in dessen Interesse der Makler überwiegend tätig geworden ist; in der Praxis ist dies meist der Vermieter. (...) Das „Bestellerprinzip“ ist allerdings derzeit nur für Immobilienvermietungen vorgesehen. (...) Unser Ziel bleibt ein echtes marktwirtschaftliches „Bestellerprinzip“, das die unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten in einen angemessenen Ausgleich bringt. (...)

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CSU
• 26.11.2014

(...) Außenpolitik ist deshalb ein Annäherungsprozess, der auch von Widersprüchen und Rückschlägen geprägt sein kann. Wir wollen unseren moralischen Grundsätzen folgen, aber auch deutschen und europäischen Sicherheitsinteressen. (...)

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CSU
• 04.11.2014

(...) Bei dem Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission über die staatliche Beihilfe Großbritanniens für den Bau des Atomkraftwerkes „Hinkley Point C“ handelt es sich um ein bilaterales Verfahren zwischen der Europäischen Kommission und dem EU-Mitgliedsstaat Großbritannien. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Entscheidung der Europäischen Kommission nach der Veröffentlichung rechtlich und faktisch genau zu prüfen und dann zu entscheiden, wie mit der beihilferechtlichen Entscheidung konkret umzugehen ist. (...)

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CSU
• 04.11.2014

(...) Ein Teil dieser Lasten wurde mit der Kirchensteuer auf die Kirchenmitglieder übertragen. So sind beispielsweise der Rechtsgrund für die Staatsleitungen gegenüber der Katholischen Kirche im heutigen Gebiet des Freistaates Bayern die Konkordate aus den Jahren 1817 und 1924. Artikel 140 GG bzw. (...)

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