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Wie wollen Sie das Bestattungsrecht liberalisieren?

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Susan Sziborra-Seidlitz
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Rolf S. •

Wie wollen Sie das Bestattungsrecht liberalisieren?

Die Kosten einer Bestattung sind für viele Angehörige eine finanzielle Belastung. Gerade einkommensschwache Haushalte sind häufig nicht in der Lage, diese Kosten zu tragen, die sich aus Bestattungsleistungen, Friedhofsgebühren und vielen weiteren Folgekosten zusammensetzen. Ich möchte Sie daher um Ihre Position zu diesem Thema bitten, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen.

In Rheinland-Pfalz wurde das Bestattungsrecht im letzten Jahr stark modernisiert. Unter anderem wurde der Friedhofszwang für Urnen gelockert. Mich würde interessieren, ob Sie diese Änderung auch für Sachsen-Anhalt befürworten.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die wichtigen Fragen zum Bestattungsrecht in Sachsen-Anhalt.

Gerade in einer Zeit, in der viele Menschen ohnehin unter hohen Lebenshaltungskosten leiden, dürfen Bestattungen nicht zu einer zusätzlichen sozialen Belastung werden. Ein würdiger Abschied muss unabhängig vom Einkommen möglich sein. Deshalb setzen wir Grünen uns für ein modernes, menschenwürdiges und sozial gerechtes Bestattungsrecht ein.

Unsere Landtagsfraktion hat bereits 2022 einen umfassenden Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bestattungsrechts in Sachsen-Anhalt vorgelegt. Kern des Entwurfs ist die Erkenntnis, dass sich unsere Gesellschaft und auch die Trauer- und Bestattungskultur verändert haben. Menschen wünschen sich heute häufiger individuelle, selbstbestimmte und zugleich bezahlbare Formen des Abschieds.

Dazu gehört aus unserer Sicht ausdrücklich auch eine Lockerung des Friedhofszwangs für Urnen. Wir befürworten deshalb grundsätzlich Regelungen, wie sie inzwischen auch Rheinland-Pfalz eingeführt hat. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Asche Verstorbener unter klaren Bedingungen auch außerhalb klassischer Friedhöfe ausgebracht werden kann – etwa auf privaten Grundstücken mit Zustimmung der Eigentümer:innen oder auf dafür ausgewiesenen Flächen.

Dabei geht es uns nicht um eine „Privatisierung des Todes“, sondern um mehr Selbstbestimmung und Würde. Menschen sollen stärker selbst entscheiden können, wie und wo sie ihre letzte Ruhe finden möchten. Gleichzeitig bleiben Friedhöfe für uns wichtige öffentliche Orte der Erinnerung, Begegnung und Trauerkultur. Genau diese Balance zwischen individueller Freiheit und gesellschaftlicher Verantwortung beschreibt auch unser Gesetzentwurf ausdrücklich.

Ein modernes Bestattungsrecht muss aus unserer Sicht außerdem kulturelle und religiöse Vielfalt berücksichtigen. Deshalb setzen wir uns beispielsweise auch dafür ein, die starre Sargpflicht zu lockern und Bestattungen in Tüchern zu ermöglichen, wie es für muslimische und jüdische Menschen wichtig sein kann.

Mit Blick auf die Kostenfrage sehen wir ebenfalls Handlungsbedarf. Viele Angehörige erleben heute, dass Bestattungen schnell mehrere tausend Euro kosten. Deshalb unterstützen wir Maßnahmen, die mehr Wahlfreiheit und damit oft auch kostengünstigere Bestattungsformen ermöglichen. Gleichzeitig muss die soziale Unterstützung verbessert werden, damit niemand aus finanziellen Gründen in existenzielle Not gerät, wenn ein Angehöriger verstirbt. Die Übernahme notwendiger Bestattungskosten durch die Sozialbehörden muss unbürokratischer, transparenter und realitätsnäher ausgestaltet werden.

Auch kommunal setzen sich grüne Fraktionen immer wieder für sozialverträgliche Friedhofsgebühren und moderne, vielfältige Bestattungsformen ein. Denn Trauer braucht Würde – und keine zusätzlichen finanziellen Hürden.

Herzliche Grüße

Susan Sziborra-Seidlitz

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