Sollte zum Schutz des Klimas und des Grundwassers nicht die Entsorgung von Gülle auf den Feldern reduziert und an die Menge der Gülle aus der Ökotierzucht bei gleicher qm-Zahl angepasst werden?

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Frage von Eric C. •

Sollte zum Schutz des Klimas und des Grundwassers nicht die Entsorgung von Gülle auf den Feldern reduziert und an die Menge der Gülle aus der Ökotierzucht bei gleicher qm-Zahl angepasst werden?

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Sehr geehrter Herr C.,

die Ausbringung großer Mengen Gülle auf Feldern insbesondere in ohnehin schon deutlich über den Grenzwerten nitratbelasteten Gebieten (rote Gebiete) stellt weiterhin ein großes Problem hinsichtlich des Klima- und Grundwasserschutzes dar. Diese muss deutlich reduziert werden. Insbesondere die Anwendung des Verursacherprinzips muss präzisiert werden.

Die neue Düngeverordnung ist seit Beginn des Jahres 2022 in Kraft und gilt für alle Betriebe, die Stickstoff und Phosphor düngen, besonders wenn organische Wirtschaftsdünger im Spiel sind.

Außerdem gibt es eine Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Ausweisung belasteter Gebiete. Diese ist bereits 2020 in Kraft getreten und wurde vom Bund gemeinsam mit den Ländern erarbeitet. Nun wurde ein Entwurf zur Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA) erarbeitet, der zukünftig die Gebietsausweisung über ein einheitliches Verfahren vorsieht. Der Entwurf der AVV GeA wurde am 15. Juni 2022 vom Kabinett und am 8. Juli 2022 mit Maßgaben im Bundesrat beschlossen. Jetzt soll die Neufassung der AVV GeA im August in Kraft treten. Anschließend sind die Landesverordnungen zur Ausweisung belasteter Gebiete bis zum 30. November 2022 von den Ländern anzupassen und die belasteten Gebiete neu auszuweisen.

Belastete Gebiete neu und präziser auszuweisen ist der erste Schritt. Im zweiten muss aktiv die Ausbringung reduziert werden. Durch technische Neuerungen ist es möglich, teilflächenspezifisch Gülle auszubringen – je nach Bedarf des Bodens, der vorher mithilfe von Sensorik passgenau bestimmt wurde. Das „Gießkannenprinzip“ der klassischen Gülleausbringung wird somit vermieden und das Grundwasser sowie die Biodiversität auf den Feldern geschützt.

Damit bleibt jedoch das Problem der anfallenden Gülle - insbesondere aus Großbetrieben - bestehen. Unser langfristiges Ziel ist eine nachhaltigere Tierhaltung, bei der weniger Gülle pro qm anfällt.

Doch wir können aktuell den anfallenden Wirtschaftsdünger auch anderweitig sinnvoll nutzen: Kleine Biogasanlagen, die mit mindestens 80% Gülle und maximal 20% NaWaRo betrieben werden, erzeugen Strom oder Wärme und verhindern die Freisetzung von Treibhausgasen in die Atmosphäre – gut für Grundwasser und Klima. Bisher werden über 60% der verfügbaren Gülle nicht dafür genutzt. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Förderung dieser Anlagen planungssicher beibehalten wird und mehr Gülle auf diese Art genutzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Schulze

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