Wie stehen Sie zu den geplanten Kürzungen bzw. dem Wegfall des Unterhaltsvorschusses ab 16 Jahren? Werden Sie sich für den Erhalt der Leistung einsetzen?
Sehr geehrte Frau Stadler,
ich bin alleinerziehende Mutter und arbeite Vollzeit. Mehr als Vollzeit kann ich nicht arbeiten. Der Vater meiner Tochter kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach, deshalb erhalte ich Unterhaltsvorschuss. Sollte die geplante Änderung umgesetzt werden, fehlen uns ab April rund 400 € im Monat. Das ist für uns keine Kleinigkeit, sondern ein erheblicher Einschnitt. Ich übernehme Verantwortung, gehe arbeiten und versuche meiner Tochter alles zu ermöglichen. Es fühlt sich ungerecht an, wenn gerade Familien belastet werden, die ihren Beitrag leisten, während unterhaltspflichtige Eltern ihrer Verantwortung oft nicht nachkommen. Mich interessiert deshalb, wie Sie zu den geplanten Kürzungen stehen und ob Sie sich für den Erhalt des Unterhaltsvorschusses einsetzen werden.
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Frage, und dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.
Auch wenn die Verantwortung für das Kind nicht mit der Beziehung der Eltern endet, verweigern zu viele Menschen die verpflichtende Zahlung von Unterhalt. Darunter leidet besonders Ihre Personengruppe alleinerziehender Mütter und Kinder. Damit sie nicht im Stich gelassen werden springt der Staat mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss ein. Doch in den letzten zehn Jahren haben sich die Kosten vervierfacht, sodass eine Reform überfällig ist. Die, die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, müssen in die Pflicht genommen werden und nicht die Kinder.
Aus unserer Sicht setzen die aktuell diskutierten Reformen der Kürzung des Unterhaltsvorschusses ab 16 nicht in den richtigen Fokus. Die Absenkung der Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre, das Alter bis zu dem der Staat Unterhaltsvorschuss für Jugendliche leistet, würde vor allem zu Lasten der Kinder gehen. Dies lehnen wir als SPD-Fraktion ab.
Besonders in Fällen wie Ihren, darf der Staat die Familie nicht im Stich lassen. Deshalb haben wir 2017 mit der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig auf diese prekäre Situation reagiert und den staatlichen Unterhaltsvorschuss ausgeweitet. Die Altersgrenze wurde von 12 auf 18 Jahre angehoben, die Begrenzung auf 72 Bezugsmonate abgeschafft. Das war und bleibt richtig. Kinder und Jugendliche dürfen nicht dafür bestraft werden, dass ein Elternteil seine Verantwortung verweigert.
Wie bereits erwähnt sind die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss seitdem deutlich gestiegen, während der Staat bisher nur 17 Prozent der ausgezahlten Mittel von den Unterhaltspflichtigen zurückholt. deshalb hat sich die Koalition darauf geeignet, die Rahmenbedingungen für den Unterhaltsrückgriff zu verbessern.
Dazu sollen besonders Unterhaltspflichtige stärker zu Verantwortung gezogen werden und staatliche Kapazitäten ausgebaut werden:
-Die Pfändungsfreigrenzen müssen wirksamer ausgestaltet werden.
-Die Verjährungsfrist für die Rückforderungen muss deutlich verlängert werden.
-Unterhaltsschulden müssen zukünftig direkt an die SCHUFA gemeldet werden dürfen und einen negativen Eintrag zur Folge haben.
-Unterhaltsschuldner müssen strafrechtlich wirksamer und effektiver zur Verantwortung gezogen werden können.
-Der Rückgriff muss in den Ländern zentralisiert und professionalisiert werden.
-Große Forderungsfälle müssen systematisch priorisiert werden.
-Kommunen müssen in die Übergangszeit bis zur wirksamen Zentralisierung stärker von erfolgreichem Rückgriff profitieren.
Erneut vielen Dank, dass Sie sich mit ihrem Anliegen an mich gewendet haben. Sollten Sie weitere Rückfragen haben, können wir auch gerne telefonieren.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Stadler