Frage an Swen Schulz bezüglich Finanzen

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Swen Schulz
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Frage von Frank S. •

Frage an Swen Schulz von Frank S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Herr Schulz,

heute komme ich mit einer schwierigen Frage auf Sie zu:
Ich bin Student und stelle mir immer wieder die Frage:
Mit welcher Berechtigung bekommt ein 24 Jähriger Student Gelder als ein 25 Jähriger Student?

Vergleichen wir doch einfach mal den 24Jährigen Studenten und den 25 Jährigen Studenten

Student(24)
Bafög: 584€(mit 25 -> 643€) (218€ für die Miete)
Zuverdienst: Maximal 400€/Monat
Kindergeld: 164€ Anrechnungsfrei(Mit 25 weggefallen und er darf es nicht dazu verdienen)
Krankenversicherung: Familienversichert (Mit 25 muss er die ca. 65€ selbst zahlen)

Rechnen wir das mal zusammen:
Student (24)
584+400+164=1148
Student (25)
643+400-65=978

Das ist ein Unterschied von 170€. Wie wird das gerechtfertigt?
Sind Menschen nicht alle vor dem Gesetz gleich und sollen auch so behandelt werden, so fern es eine vergleichbare Situation, wie hier, ist?
Wieso wird es einem Studenten, der nicht aus reichem Elternhaus kommt so schwer gemacht das Studium zu finanzieren. Je weiter man in seinem Studium kommt, desto mehr Ausgaben hat man meistens und man hat weniger Geld.

Wieso ist es dann nicht möglich den über bzw 25 Jährigen Studenten zu erlauben, dass sie diesen Satz dazuverdienen dürfen, wenn sie es möchten OHNE, dass dieser wieder angerechnet wird?

Warum wird immer weiter auf ein Zweiklassensystem hingearbeitet und es wird nur denen ein Studium ermöglicht, die Eltern haben, die genug Geld verdienen.

Und wieso bekommt ein Hartz4 Empfänger eine Wohnung für bis zu 400€ und ein Student einen Mietzuschuss von 218€ - also fast die Hälfte. Zeigen Sie mir mal eine bewohnbare Wohnung für 218€ in Berlin ach und zum Thema WGs: Die kosten ebenfalls im Schnitt 300€.

Irgendwie passt das alles hinten und vorne nicht zusammen und scheinbar interessiert es niemanden oder es wird einfach gekonnt ignoriert.

Ich hoffe, dass diese extremen Unterschiede und Ungerechtigkeiten bald aus der Welt geschafft werden.

Mit freundlichen Grüßen

F. Schuster

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SPD

Sehr geehrter Herr Schuster,

vielen Dank für Ihre Frage.

Lassen Sie mich zunächst grundsätzlich deutlich machen: Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, gleichberechtigten Zugang zu Bildung für alle zu ermöglichen – unabhängig vom eigenen Einkommen oder vom Geldbeutel der Eltern! Dieser Grundidee wird vor allem durch das BAföG Rechnung getragen, das es Kindern aus einkommensschwächeren Familien ermöglicht, nicht deshalb auf ein Studium verzichten zu müssen, weil das Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Zusätzlich setzen wir uns auf allen Ebenen für ein gebührenfreies Erststudium ein und setzen dies auch in den SPD-geführten Bundesländern konsequent um: Jede und Jeder, der will, soll in Deutschland erfolgreich studieren können!

Gerade bei der von Ihnen angesprochenen Frage der finanziellen Unterstützung junger Studierender aus Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen hat sich in den letzten Jahren unter SPD-Regie viel Positives getan:

- Bereits 2001 haben wir unter Rot-Grün dafür gesorgt, dass das Kindergeld nicht mehr angerechnet wird, sondern in voller Höhe zum BAföG hinzukommt. Bezogen auf Ihren Fall handelt es sich dabei also nicht um eine Schlechterstellung der über 25-jährigen sondern um eine Verbesserung der Situation der darunter liegenden Altersgruppen. Das Ableisten des Zivildienstes oder Wehrdienstes verlängert die Bezugszeit des Kindergeldes um die Dauer des Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus.
- 2007 haben wir die Freigrenze, bis zu der Studierende ohne Anrechnung auf das BAföG durch Jobs etwas hinzu verdienen können, auf 400 Euro und damit auf die Höhe eines Minijobs erhöht. Dies entspricht nicht nur der Lebenswirklichkeit vieler Studierender, sondern hilft auch, diese aus der Grauzone der unerlaubten Beschäftigung herauszuholen.
- Im gleichen Jahr haben wir die Einkommensgrenzen der Eltern, bis zu denen ein BAföG-Anspruch besteht, angehoben.
- Darüber hinaus haben wir die Bedarfssätze im BAföG um zehn Prozent angehoben. Studierende mit der Höchstförderung erhalten seit 2008 statt bis dahin 585 Euro nun 643 Euro. Vermutlich stammt daher auch der höhere BAföG-Betrag für den 25-jährigen in Ihrem Beispiel.

Wir arbeiten also nicht auf ein „Zweiklassensystem“ hin, sondern auf das genaue Gegenteil. Die oben beschriebenen Erfolge haben spürbare Verbesserungen für Studierende gebracht. Allein durch die letzte BAföG-Erhöhung erhalten Studierende nicht nur mehr Geld, es werden auch bis 100.000 zusätzliche BAföG-Geförderte davon profitieren.
Zudem wollen wir, im Gegensatz zu Union und FDP, verhindern, dass der Zugang zu Hochschulen durch Studiengebühren vielen Menschen verwehrt bleibt.

Das BAföG und das Kindergeld sind in ihrer Funktion grundsätzlich zu unterscheiden: Das BAföG ist ein Instrument der Bildungsgerechtigkeit, das abhängig vom Einkommen der Eltern denjenigen zur Finanzierung ihres Studiums zu Gute kommt, die sich aus eigener Kraft ein solches nicht leisten könnten. Der Zweck des Kindergeldes ist, Eltern wegen ihrer Unterhaltsaufwendungen für Kinder zu entlasten und zwar unabhängig von deren Einkommen. Diese Unterstützung läuft mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs aus, wird darüber hinaus aber zusätzlich zum BAföG noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gezahlt, wenn sich das Kind in der Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet.
Eltern, die ihrem Kind in Erstausbildung auch über die Altersgrenze hinaus Ausbildungsunterhalt leisten, werden durch entsprechende Freibeträge steuerlich entlastet.

Ein weiteres Instrument zur Sicherung der Finanzierbarkeit des Studiums bietet das Studienkreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Studierenden unabhängig vom Einkommen der Eltern zugänglich ist und sehr günstige Konditionen und Rückzahlungszeiträume bietet. Möglich ist hier eine zusätzliche monatliche Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro.

Der von Ihnen gezogene Vergleich eines BAföG-Empfängers und eines Empfängers von Arbeitslosengeld II hinkt meines Erachtens. BAföG ist ein Mittel der Chancengleichheit in der Ausbildung. Durch das BAföG erhalten junge Menschen öffentliche Hilfe bei der Finanzierung des Studiums bzw. der Ausbildung. Wohingegen das Arbeitslosengeld II ein Existenzminimum sichern soll. Zudem ist dem Bezug von Arbeitslosengeld II in aller Regel bereits eine Arbeitskarriere vorausgegangen mit Leistungen für das Gemeinwesen.

Nichtsdestotrotz gehört für mich auch in der nächsten Legislaturperiode die Höhe des BAföG erneut auf den Prüfstand und muss gegebenenfalls auch nach oben angepasst werden.
Sollte sich zeigen, dass sich die Lebenshaltungskosten beispielsweise durch höhere Mieten oder gestiegene Lebensmittelpreise verändert haben, muss die Förderung für Studierende natürlich dementsprechend steigen.

Falls Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren.

Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter

Swen Schulz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per E-Mail unter
swen.schulz@bundestag.de

Mit besten Grüßen

Swen Schulz, MdB