Sehr geehrter Herr Massalme, ich habe mir gerade die Site Ihres Büros angesehen... und finde bei all den Planungen und Realisierungen keine Fassadenbegrünung oder erneuerbare Energien... warum?

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Tarek Massalme
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Florian S. •

Sehr geehrter Herr Massalme, ich habe mir gerade die Site Ihres Büros angesehen... und finde bei all den Planungen und Realisierungen keine Fassadenbegrünung oder erneuerbare Energien... warum?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte: Die überwiegende Zahl der seit 2008 dargestellten Projekte wird durch den Einsatz erneuerbarer Energien mit Heizwärme und Warmwasseraufbereitung versorgt. Die Vorgaben ergeben sich dabei aus den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen in Kombination mit den anvisierten öffentlich-rechtlichen Förderkulissen (z. B. KfW) der Auftraggeber:innen sowie dem energetischen Konzept. Der Einsatz von Solarenergie ist durch das Berliner Landesrecht bereits seit 2023 (Solargesetz) Pflicht, ebenso wie der häufig kombinierte Einsatz von extensiven Gründächern, die in der Bauordnung Berlin (BauO Bln) seit deren letzter Novellierung vorgeschrieben sind.

Der Einsatz etwa von bodengebundenen Fassadenbegrünungen, den wir vor allem bei den jüngeren Projekten vorgesehen hatten, scheiterte entweder an den feuerpolizeilichen Vorgaben der Berliner Feuerwehr – insbesondere in höheren Gebäudeklassen (ab GK 5), da Fassadenbegrünungen als Brandlast an der Fassade eingestuft werden –, oder Auftraggeber schrecken vor der Umsetzung zurück, weil sie höhere Unterhaltungskosten fürchten. Deshalb kommen im innerstädtischen Bereich leider immer noch zu selten Fassadenbegrünungen zum Einsatz, insbesondere im urbanen Raum bei Projekten jenseits der Gebäudeklasse 3. Diese Vorgaben müssen im Landesrecht und den feuerpolizeilichen Bestimmungen dringend angepasst werden, um mit dem Solargesetz und den Vorgaben zu Dachbegrünungen gleichzuziehen.