Frage an Terry Reintke

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Terry Reintke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Manfred W. R. •

Frage an Terry Reintke von Manfred W. R.

Sehr geehrte Frau/Herr Abgeordnete /Abgeordneter .Die EU verbietet von September 2014 an stromfressende Staubsauger. Ab diesem Termin dürfen nur noch solche Geräte verkauft werden, die weniger als 1600 Watt Leistung erbringen - und damit weniger Strom verbrauchen. 2017 wird auf 900 Watt gedrosselt. Eine entsprechende Verordnung ist bereits im Juli in Kraft getreten. Jetzt frage ich sie wie diese Verordnung ernst zu nehmen ist wenn gleichzeitig im Heim- und Gartenbereich bei sogenannten Laubsaugern und kombinierten Gräten hochgerüstet werden darf wie es z.B.: dem atuellen Angebot von LIDL zu entnehmen ist ( http://www.lidl.de/de/laubsauger-geblaese/c7256 ) Dort sind Geräte mit Saugfunktion bis 3000 Watt und mehr im Angebot. Ich glaube derart von in Brüssel veranstalteten Narreteien haben den einzigen Sinn die Zeit bis zum Rosenmontag zu überbrücken wo es echten Eulenspiegeln und Narren erlaubt ist mit Blödsinn zu unterhalten.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage.

wir Bündnisgrüne wollen die Entwicklung energieeffizienter Geräte vorantreiben und Stromfresser nach und nach aus den Regalen verschwinden lassen. Es steht außer Zweifel, dass die Verbesserung der Energieeffizienz eine kostengünstige Methode ist, die Abhängigkeit von fossilen und nuklearen Energieträgern zu reduzieren, das Klima zu schützen, und Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen zu erlangen.

Wir sind der Meinung, dass es hierfür eines verbindlichen Effizienzziels für die EU bedarf, welches den Energieverbrauch insgesamt senkt. Hierfür sind ehrgeizige Verbrauchsgrenzwerte für Autos und Elektrogeräte unerlässlich. Energiesparende Produkte müssen künftig den Standard vorgeben!

Die Grundlagen hierfür sind bereits vorhanden:
Die Energiepolitik der Europäischen Union beruht zunächst auf Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Hiernach ist es Ziel der EU, eine Förderung der Energieeffizienz und Energieeinsparungen zu erreichen.

Um dieses Ziel zu fördern, haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2009/125/EG vom 21. Oktober 2009 erlassen. Diese Richtlinie schafft einen Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte.

Ein energieverbrauchsrelevantes Produkt ist hierbei erst einmal ganz pauschal jeder Gegenstand, dessen Nutzung den Verbrauch von Energie in irgendeiner Weise beeinflusst und der in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.

Die Europäische Kommission wird durch diese Richtlinie gleichzeitig ermächtigt, unter bestimmten Umständen so genannte Durchführungsmaßnahmen zu erlassen.

Kriterien dafür, ob zu einem bestimmten Produkt eine solche Durchführungsmaßnahme erlassen wird, sind unter anderen die Folgenden:

Ist das Verkaufs- und Handelsvolumen des Produkts erheblich?
Hat das Produkt angesichts der in Verkehr gebrachten/in Betrieb genommenen Menge erhebliche Umweltauswirkungen in der Gemeinschaft?
Hat das Produkt ein erhebliches Potential für eine Verbesserung seiner Umweltverträglichkeit ohne übermäßig hohe Kosten?

Beruhend auf dieser Richtlinie hat die Europäische Kommission eine Durchführungsmaßnahme in Gestalt der EU-Verordnung Nr. 666/2013 vom 08. Juli 2013 erlassen, welche die von Ihnen angesprochenen Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern - unter anderem auch eine Verbrauchsobergrenze - regelt.

Die Kommission hat in einer vorbereitenden Studie die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte typischer Staubsauger für die häusliche und gewerbliche Nutzung untersucht. Die Studie wurde zusammen mit Interessengruppen und betroffenen Kreisen aus der Union und Drittländern durchgeführt, und die Ergebnisse wurden öffentlich zugänglich gemacht. Nach dem Ergebnis der Studie betrug der jährliche Stromverbrauch der von dieser Verordnung erfassten Produkte in der Union im Jahr 2005 Schätzungen zufolge 18 TWh. Falls keine spezifischen Maßnahmen getroffen würden, werde der jährliche Stromverbrauch bis 2020 voraussichtlich auf 34 TWh ansteigen. Die vorbereitende Studie belege, dass der Stromverbrauch der dieser Verordnung unterliegenden Produkte erheblich gesenkt werden könne.

Daneben hat die Europäische Kommission bisher aber auch für eine Vielzahl weiterer Produkte bestimmte Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung festgelegt. Da unterschiedliche Produkte unterschiedliche Eigenschaften haben, geschieht diese Festlegung nach und nach und für die verschiedenen Produktfamilien getrennt. Dies ist der Grund, warum es heute noch bei bestimmten Produktgruppen Energiefresser gibt; auch denen wird es jedoch sukzessive an den Kragen gehen.

Herzliche Grüße

Terry Reintke

PS: Ich lade Sie dazu ein, meiner Arbeit im Europaparlament weiter zu folgen: Auf meiner Webseite http://www.terryreintke.eu , meiner Facebookseite http://www.facebook.com/TerryReintke und auf Twitter unter @TerryReintke.

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