Frage von Erwin E. • 14.08.2013 Sehr geehrter Herr Sommer, in Ihrem Wahlkreis kommt es zu folgenden Aktionen laut : www.goettinger-tageblatt.de "Wahlkampf nur unter Polizeischutz" Eine Partei (AfD) kann nur unter Polizeischutz Straßenwahlkampf führen. Antwort ausstehend von Theodor-Heinrich Sommer FREIE WÄHLER Bundestag Wahl 2013Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen Teilen