Frage an Thomas Goppel bezüglich Recht

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Frage von Raimund B. •

Frage an Thomas Goppel von Raimund B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Goppel,

ich wende mich an Sie als Wahlkreisabgeordneten in der Angelegenheit "Gustl Mollath" mit der Bitte, parlamentarisch aktiv zu werden, um einen dramatischen Vertrauensverlust für die bayerische Justiz abzuwenden.

Der Sachverhalt ist durch die Berichterstattung ´von SZ, ARD un den Bericht der HVB soweit bekannt, dass er nicht wiederholt werden muss.

Über das persönliche Schicksal von Herrn Mollath hinaus, das einen kaum unberührt lassen kann, befürchte ich einen kaum abschätzbaren Schaden in Form eines Vertrauensverlusts für die bayerische Justiz.

Die Art, wie sich die zuständige Staatsministerin Frau Dr. Beate Merk vor dem Landtag zu der Angelegenheit geäußert hat, ist nicht geeignet, dieses Vertrauen wiederherzustellen, im Gegenteil.

Ich bin selbst Rechtsanwalt und hätte Verständnis dafür, wenn sich die Ministerin vor die Justiz stellt, indem sie die Unabhängigkeit der Gerichte achtet. Aber: Warum kann sich nicht zusagen, alles zur Aufklärung der offensichtlichen Ungereimtheiten beizutragen? Warum entwickelt sie persönlichen Eifer, der einer Untersuchung vorgreift? Warum führt sie die Abgeordneten in die Irre? Warum verunglimpft sie Herrn Mollath persönlich?

Da die Justiz einschließlich der zuständigen Staatsministerin aus eigener Kraft zu einer Aufklärung der ungeheuren im Raum stehenden Vorwürfe nicht in der Lage zu sein scheint, sehe ich den Landtag in der Verantwortung. Ich fordere sie als Landtagsabgeordneten daher auf,

- einen Untersuchungsausschuss einzusetzen,
- die Staatsministerin Dr. Beate Merk aufzufordern, die persönlichen Konsequenzen zu ziehen und zurückzutreten.

Sie waren selbst Staatsminister und über Parteigrenzen hinweg erlebbar als jemand, der die Sorgen der Wahlbürger ernsnimmt und sich für sie engagiert. Ich bitte Sie, auch in diesem Fall sich einzusetzen für eine vorbehaltlose Aufklärung, die alleine verlorenes Vertrauen wieder herstellen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Raimund Blattmann
Rechtsanwalt

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