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Anschließend wird das Ministerium diese Rückmeldungen auswerten, fachlich beurteilen und den aktuellen Entwurf ggf. noch einmal überarbeiten.
Wie der Schutz verfahrensrechtlich am besten sichergestellt wird, ist nun im laufenden Beteiligungsverfahren und anschließend im Landtag zu klären – Ihre fachlichen Hinweise gehören genau dorthin.
Die Landesregierung hat einen sorgfältig begründeten Entwurf zur Weiterentwicklung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vorgelegt, der das Ziel verfolgt, klare Zuständigkeiten, verlässliche Verfahren und mehr kommunale Verantwortung zu schaffen. Der Schutz der Kulturdenkmale bleibt dabei weiterhin gewährleistet.
In der Sache verfolgt die Novelle das Ziel, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Entbürokratisierung darf aus meiner Sicht aber nicht dazu führen, dass wertvolles Kulturgut verloren geht.