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Wie stehen sie zu der Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes?

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Axel Knoerig
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Frage von Henning B. •

Wie stehen sie zu der Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes?

Sehr geehrter Herr Knoerig,
die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) beschlossen. Unter § 13 soll dann die Genehmigungspflicht für Erdarbeiten auf die Stellen beschränkt werden, die im Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind. In Diesem sind aktuell niedersachsen nur etwa 20 % aller bekannten arch. Fundstellen eingetragen, meist obertägig Sichtbare. Nicht im Verzeichnis enthalten sind Bodendenkmäler wie z.B. Gräberfelder, jungsteinzeitliche Erdwerke etc. Erdarbeiten an diesen bekannten Bodendenkmälern könnten nicht mehr beauflagt und damit ohne wissenschaftliche Begleitung zerstört werden. Ungeschützt blieben auch alle bisher unbekannten Fundstellen.

Der Verlust an historischem Kulturgut wäre nicht in Worte zu fassen. Ich möchte gerne von Ihnen erfahren, ob Sie nur 20% des Niedersächsischen Kulturguts schützenswert finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Henning B., Syke

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

 

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Ihr Engagement für das archäologische Erbe unseres Landes weiß ich sehr zu schätzen. Das Thema beschäftigt derzeit viele Bürger in Niedersachsen, wie auch eine Petition an den Niedersächsischen Landtag zeigt.

 

Der Erhalt unseres kulturellen Erbes ist mir ein wichtiges Anliegen. Nicht ohne Grund unterstützt der Bund den Denkmalschutz seit Jahren erheblich. Das von Ihnen angesprochene Denkmalschutzrecht selbst ist jedoch Landesrecht, auf welches ich als Mitglied des Deutschen Bundestages keinen Einfluss habe. Ich habe Ihr Schreiben deshalb an meinen Kollegen Marcel Scharrelmann im Niedersächsischen Landtag weitergeleitet – mit der Bitte Ihre Hinweise zu prüfen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

 

Sehr geehrter Herr B., ich stimme Ihnen zu, die Schutzwürdigkeit unseres kulturellen Erbes bemisst sich selbstverständlich nicht in Prozentsätzen. Wie der Schutz verfahrensrechtlich am besten sichergestellt wird, ist nun im laufenden Beteiligungsverfahren und anschließend im Landtag zu klären – Ihre fachlichen Hinweise gehören genau dorthin.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Axel Knoerig MdB

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