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Wie soll die Einhaltung der Fundmeldepflicht (§14 NDSchG) sichergestellt werden?

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Jan-Philipp Beck
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Frage von Martina G. •

Wie soll die Einhaltung der Fundmeldepflicht (§14 NDSchG) sichergestellt werden?

Sehr geehrter Herr Beck,
derzeit läuft die Verbandsbeteiligung zum Gesetzesentwurf zur Reform des NDSchG. Links zum Text des Gesetzesentwurfs und der Begründung sowie zur Synopse finden sie weiter unten.Das MWK behauptet, dass mit der geplanten Änderung §13 NDSchG bislang unbekannte archäologische Fundstellen durch Anwendung §14 NDSchG ausreichend unter Schutz gestellt wären. Ich frage Sie daher, wie die Einhaltung des §14 zur Fundmeldepflicht gewährleistet werden soll, die durch Laien auf Baustellen geschehen soll, die archäologische Funde oder Bodenbefunde nicht erkennen können.Link zum geplanten Gesetzesentwurf mit Befründung: https://www.openpetition.de/pdf/blog/gegen-die-geplante-aenderung-des-niedersaechsischen-denkmalschutzgesetzes_gesetzentwurf-in-der-verbandsbeteiligung_1784203232.pdfLink zur Synopse: https://www.openpetition.de/pdf/blog/gegen-die-geplante-aenderung-des-niedersaechsischen-denkmalschutzgesetzes_synopse_1784203462.pdf

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie bereits treffenderweise geschrieben haben, hat das zuständige Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Juli einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben, damit die entsprechenden Fachverbände und Institutionen die Möglichkeit haben, ergänzende Anmerkungen, kritische Hinweise und Stellungnahmen zu dem Entwurf abzugeben. Anschließend wird das Ministerium diese Rückmeldungen auswerten, fachlich beurteilen und den aktuellen Entwurf ggf. noch einmal überarbeiten.

Erst zu einem späteren Zeitpunkt - das konkrete Datum ist mir nicht bekannt - erfolgt die Weiterleitung an den Niedersächsischen Landtag zur parlamentarischen Beratung. Demnach liegt die Zuständigkeit für den Entwurf aktuell beim Wissenschaftsministerium, bei dem sämtliche Rückmeldungen zusammenlaufen und sowohl die fachliche Prüfung als auch die entsprechende Beurteilung der Eingaben erfolgt. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, sich bei inhaltlichen Anmerkungen oder fachlichen Rückfragen einfachheitshalber direkt an das Ministerium zu wenden. Darüber hinaus gibt es nunmehr auch eine FAQ-Seite, die die in dieser Debatte aufgeworfenen Fragen beantworten kann: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/kultur/denkmalpflege/fragen-und-antworten-zum-niedersachsischen-denkmalschutzgesetz-252635.html

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Philipp Beck

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