Wie ich Ihnen und den weiteren Petentinnen und Petenten auf Ihre Anfragen bereits mitgeteilt hatte, werden die aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Beamtenbesoldung momentan durch die niedersächsischen Ministerien geprüft und ausgewertet.
Auf Landesebene fanden in der Vergangenheit vor dem Hintergrund politischer Diskussionen durchaus mal grundsätzliche Überlegungen statt, inwieweit eine zentrale Verwaltung für Schlösser, Baudenkmäler oder kulturelle Bauwerke in Niedersachsen sinnvoll erscheint. Detaillierte Planungen, geschweige denn konkrete Umsetzungsabsichten, gab und gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht.
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 die Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) vorgenommen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diese Anpassung entsprechend bestätigt.
Im Hinblick auf Ihre Idee zur Schaffung eines Landesamtes für Mobilität möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich persönlich die bisherigen Strukturen für vollkommen ausreichend halte.
Das Bundesverfassungsgericht legte im Zuge des Urteils zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Berlin als Bezugsgröße eine vierköpfige „Alleinverdienerfamilie“ zugrunde, wobei die Beamtin bzw. der Beamte als „Haushaltsvorstand“ mit dem Faktor 1,0, die Partnerin bzw. der Partner mit einem Faktor von 0,5, ein mindestens 14 Jahre altes Kind ebenfalls mit dem Faktor 0,5 und ein jüngeres Kind mit dem Faktor 0,3 berücksichtigt wird.
