Wie ich Ihnen bereits in meiner vorherigen Antwort mitgeteilt hatte, hinkt der Vergleich mit der Besoldung der Beamtinnen und Beamten aus einer Vielzahl an Gründen
Grundsätzlich bedeutet dies, dass die Grundentschädigung der niedersächsischen Landtagsabgeordneten an die allgemeine Einkommensentwicklung der niedersächsischen Bevölkerung gekoppelt wird.
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 die Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) vorgenommen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diese Anpassung entsprechend bestätigt.
Dies orientiert sich an der Einigung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) mit den Gewerkschaften vom Februar diesen Jahres, die Entgelte der Beschäftigten in drei Schritten zu erhöhen, beginnend mit 2,8 % (mindestens jedoch um 100 Euro) zum 1. April 2026.
Nach Auskunft des Innenministeriums sei die Modernisierung der polizeilichen Infrastruktur im Bereich der Einsatzfahrzeuge, wozu auch ausdrücklich die Funkkrafträder gehören, gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen entsprechend geboten.
Wie ich Ihnen und den weiteren Petentinnen und Petenten auf Ihre Anfragen bereits mitgeteilt hatte, werden die aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Beamtenbesoldung momentan durch die niedersächsischen Ministerien geprüft und ausgewertet.
