Im Anschluss wird das zuständige Finanzministerium diese prüfen und bei Bedarf noch einmal entsprechende Anpassungen vornehmen.
Anschließend wird das Ministerium diese Rückmeldungen auswerten, fachlich beurteilen und den aktuellen Entwurf ggf. noch einmal überarbeiten.
Der Landeswahlausschuss für die 19. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages nimmt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) die ihm obliegenden Aufgaben auch für die Kommunalwahlen 2026 wahr.
Wie ich Ihnen bereits in meiner vorherigen Antwort mitgeteilt hatte, befindet sich der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes noch nicht in der parlamentarischen Beratung und liegt mir als Mitglied des Niedersächsischen Landtages dementsprechend selbst auch noch nicht vor.
