Da wir die verfassungsgemäße Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen ernst nehmen, können sich durchaus noch rückwirkend Änderungsbedarfe im Hinblick auf die nunmehr erfolgten Sonderzahlungen ergeben.
Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzministeriums sowie des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages sei somit die gebotene amtsangemessene Bezahlung in Niedersachsen für das vergangene Jahr gewährleistet worden
Für die Verteilung und Veröffentlichung der Gesetzentwürfe, Anträge, Beschlussempfehlungen, schriftlichen Berichte und Wahlvorschläge als Landtagsdrucksachen ist der Niedersächsische Landtag verantwortlich. Dies kann jedoch durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ich kann gut nachvollziehen, dass sich die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ebenfalls eine entsprechende Einmalzahlung für das Jahr 2025 gewünscht hätten.
Sobald dieses Urteil vorliegt und entsprechend ausgewertet worden ist, werden wir höchstwahrscheinlich ein weiteres Gesetzgebungsverfahren starten, um die verfassungsgemäße Alimentation ab den Jahren 2008 sicherzustellen.