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Haben Sie als Sprecher für Kulturpolitik vor bei der Novellierung des NDSchG der Änderung des §13 zuzustimmen und damit den Verlust von bis zu 80% niedersächsischer Bodendenkmäler zu riskieren?

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Frage von Katharina K. •

Haben Sie als Sprecher für Kulturpolitik vor bei der Novellierung des NDSchG der Änderung des §13 zuzustimmen und damit den Verlust von bis zu 80% niedersächsischer Bodendenkmäler zu riskieren?

Sehr geehrter Herr Prange,

die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) beschlossen. Unter § 13 soll dann die Genehmigungspflicht für Erdarbeiten auf die Stellen beschränkt werden, die im Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind. In Diesem sind aktuell niedersachsenweit nur etwa 20 % aller bekannten arch. Fundstellen eingetragen, meist obertägig Sichtbare. Nicht im Verzeichnis enthalten sind Bodendenkmäler wie z.B. Gräberfelder, jungsteinzeitliche Erdwerke etc. Erdarbeiten an diesen bekannten Bodendenkmälern könnten nicht mehr beauflagt und damit ohne wissenschaftliche Begleitung zerstört werden. Ungeschützt blieben auch alle bisher unbekannten Fundstellen.

Der Verlust an historischem Kulturgut wäre nicht in Worte zu fassen. Ich möchte gerne von Ihnen erfahren, ob Sie nur 20% des niedersächs. Kulturguts schützenswert finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Katharina K., Archäologin in NI

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Antwort von SPD

Vielen Dank für Ihre Frage zur geplanten Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Ich nehme Ihre Sorgen um den Schutz unserer Bodendenkmäler sehr ernst.

Zunächst zum Verfahrensstand: Das Kabinett hat den Gesetzentwurf Anfang Juli zur Verbändebeteiligung freigegeben. Das bedeutet, dass das Gesetzgebungsverfahren noch ganz am Anfang steht. Der Entwurf liegt dem Landtag noch nicht zur Beratung vor. Die Landesregierung wird die Stellungnahmen der Fachverbände, der Denkmalpflege und der kommunalen Ebene aus der Verbandsbeteiligung auswerten und dem Landtag dann einen Entwurf zur Beratung vorlegen, der das Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen berücksichtigt. 

In der Sache verfolgt die Novelle das Ziel, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Entbürokratisierung darf aus meiner Sicht aber nicht dazu führen, dass wertvolles Kulturgut verloren geht.

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat der Darstellung, künftig seien nur noch rund 20 Prozent der bekannten Fundstellen geschützt, öffentlich widersprochen. Nach Auskunft des MWK bleibt an den rund 115.000 im Denkmalatlas verzeichneten archäologischen Fundstellen eine denkmalrechtliche Genehmigung für Erdarbeiten auch künftig obligatorisch. Zufallsfunde an nicht eingetragenen Stellen sollen weiterhin über die Melde- und Schutzvorschriften der §§ 7 und 14 NDSchG gesichert und geborgen werden können. Das Ministerium hat zudem angekündigt, mögliche Unklarheiten bei den Begriffsbestimmungen erforderlichenfalls auf dem Erlasswege klarzustellen.

Ob die neuen gesetzlichen Regelungen einen hinreichenden Schutz gewährleisten, muss im weiteren Verfahren eindeutig geklärt werden. Ich werde mich dafür einsetzen, dass diese Frage nicht offenbleibt, sondern rechtssicher beantwortet wird.

Als Mitglied der SPD-Landtagsfraktion werde ich das parlamentarische Verfahren, insbesondere die Beratungen im zuständigen Ausschuss und die dortige Anhörung, dafür nutzen, die Einwände der archäologischen Fachwelt gründlich zu prüfen. Für mich ist maßgeblich, dass am Ende ein Gesetz steht, dass Verfahren dort vereinfacht, wo dies möglich ist. Gleichzeitig soll das Gesetz aber den wirksamen Schutz unseres archäologischen Erbes weiterhin sicherstellen. 

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