Antwort 12.01.2026 von Hans Theiss CSU
Schulwegsicherheit wird durch lokale Koordinierungsgruppen überwacht.
Schulwegsicherheit wird durch lokale Koordinierungsgruppen überwacht.
Wenn eine Einigung mit dem Kostenträger Bezirk nicht herbeigeführt werden kann, steht Ihnen der Rechtsweg offen.
Für uns ist klar: Inklusion ist ein Menschenrecht und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie darf nicht infrage gestellt oder relativiert werden. Politisch setzen wir uns daher weiterhin entschieden für eine inklusive Bildung und eine Schule der Vielfalt ein.
Die Schülerbeförderung wird derzeit insgesamt überprüft. Zuständig ist das Kultusministerium.