Haben Sie als Sprecherin für Wissenschaft und Kultur vor der Novellierung des NDSchG zuzustimmen und damit den Verlust von bis zu 80% niedersächsischer Bodendenkmäler zu riskieren?
Sehr geehrte Frau Dr. Lesemann,
die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) beschlossen. Unter § 13 soll dann die Genehmigungspflicht für Erdarbeiten auf die Stellen beschränkt werden, die im Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen sind. In Diesem sind aktuell niedersachsenweit nur etwa 20 % aller bekannten arch. Fundstellen eingetragen, meist obertägig Sichtbare. Nicht im Verzeichnis enthalten sind Bodendenkmäler wie z.B. Gräberfelder, jungsteinzeitliche Erdwerke etc. Erdarbeiten an diesen bekannten Bodendenkmälern könnten nicht mehr beauflagt und damit ohne wissenschaftliche Begleitung zerstört werden. Ungeschützt blieben auch alle bisher unbekannten Fundstellen.
Der Verlust an historischem Kulturgut wäre nicht in Worte zu fassen. Ich möchte gerne von Ihnen erfahren, ob Sie nur 20% des niedersächs. Kulturguts schützenswert finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Katharina K. ,Archäologin in NI
Vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Die Landesregierung hat einen sorgfältig begründeten Entwurf zur Weiterentwicklung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vorgelegt, der das Ziel verfolgt, klare Zuständigkeiten, verlässliche Verfahren und mehr kommunale Verantwortung zu schaffen. Der Schutz der Kulturdenkmale bleibt dabei weiterhin gewährleistet. Insbesondere bleiben rund 115.000 im Denkmalatlas PRO erfasste Fundstellen genehmigungspflichtig und auch Zufallsfunde sind weiterhin gesetzlich geschützt.
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat ein ausführliches FAQ zum Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz veröffentlicht. Darin werden die wesentlichen Inhalte des Entwurfs erläutert und mehrere in der öffentlichen Debatte entstandene Missverständnisse aufgegriffen:
Aktuell befindet sich der Entwurf in der regulären Verbandsbeteiligung. Die dort vorgetragenen fachlichen Hinweise werden ausgewertet und können zu weiteren Präzisierungen führen. Erst danach wird sich der Landtag mit dem endgültigen Gesetzentwurf befassen. Für Rückfragen und weitere Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
