Frage an Thomas Kemmerich bezüglich Recht

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Thomas Kemmerich
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Frage von Hubert Z. •

Frage an Thomas Kemmerich von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kemmerich,

die DSO "..sorgt dafür, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen,.. werden können." https://www.dso.de/ .
Wie kann es bei der Bedeutungsschwere dieser Aufgabe sein, daß eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts (DSO) tätig ist und nicht der Staat selbst?

Die DSO hat in einem Instanzenprozess (LG, OLG, BGH) eine Tageszeitung und eine Journalistin auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Artikels über eine Organentnahme verklagt https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.04.2016&Aktenzeichen=VI%20ZR%20505%2F14 .
Auszug aus den beanstandeten Textpassagen:
"(...) Die Herausnahme der Organe (...) sollte beginnen. Der junge Kollege, der die hierfür nötigen Formalitäten überprüfen musste, war damals noch nicht lange Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (...). Aber das kleine Einmaleins der Hirntoddiagnostik (...) kannte er. Er wurde stutzig. Es fehlte nicht bloß irgendeine Unterschrift. Es fehlte das komplette zweite ärztliche Protokoll, jenes Dokument also, das hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann (...) der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, ...Wie weit [K.s] Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrheinwestfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt - per Bote um Mitternacht..."
Der Mann wurde explantiert.
Der BGH hat die Klage abgewiesen. https://openjur.de/u/889287.html
Besteht eine zwingende Notwendigkeit, dass System "Organspende" gänzlich neu aufzusetzen und ein Moratorium bei der Organentnahme bis zu dessen Neustart zu erlassen?

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Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Organspende ist ein nicht zu unterschätzendes Element unserer medizinischen Versorgung. Der von Ihnen geschilderte Fall ereignete sich im Jahre 2005, auch wenn die damit verbundenen Rechtsverfahren (auch der Medienberichterstattung) erst deutlich später beendet wurden. Ein ähnlicher Vorfall hat sich meiner Kenntnis nicht wiederholt. Dies ist auch ein Zeichen dafür, dass sich das System gebessert und aus seinem Fehlern gelernt hat. Der behandelte Fall hätte so auch unter kompletter staatlicher Obhut geschehen können. Wichtig ist, dass ein System der Organspende und der Diagnose des Todes fehlerfrei funktioniert. Besonders wenn es zu einer Widerspruchslösung in der Organspende kommt, bedarf es hier genügend Kapazitäten, um eine solche Diagnose aussprechen zu können. Ob die bisherigen Kapazitäten hierzu ausreichen, ist dabei noch offen.

Mit den besten Grüßen

Thomas L. Kemmerich MdB

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