Fragen und Antworten
Antwort ausstehend von Thomas Würdisch SPD
Antwort 28.03.2024 von Thomas Würdisch SPD
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ist sich des Ablösegebots aus Artikel 140 GG, Artikel 9 Absatz 1 Landesverfassung M-V in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 bewusst. Den Ländern ist eine Ablösung der Staatsleistungen durch Landesrecht jedoch so lange verwehrt, wie ein Bundesgesetz, welches hierfür die Grundsätze aufstellt, nicht in Kraft getreten ist.
Antwort ausstehend von Thomas Würdisch SPD
Antwort 12.01.2021 von Thomas Würdisch SPD
Die Seite zu meiner Person auf Abgeordnetenwatch wurde nicht von mir angelegt.
Abstimmverhalten
Abstimmung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern
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Anlasslose Beflaggung kommunaler Dienststellen ermöglichen
Abstimmung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern
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Über Thomas Würdisch
Ausgeübte Tätigkeit
MdLBerufliche Qualifikation
HotelkaufmannWohnort
StralsundGeburtsjahr
1962