Wie stehen Sie zu einer Umrüstung bestehender Kohlekraftwerke auf Holzverbrennung?

Timon Gremmels
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Frage von David F. •

Wie stehen Sie zu einer Umrüstung bestehender Kohlekraftwerke auf Holzverbrennung?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt die Holzverbrennung in Kohlekraftwerken ab, denn

-Die Holzverbrennung in umgestellten Kohlekraftwerken setzt Wälder weltweit einem zusätzlichen Nutzungsdruck aus & beschleunigt damit den Rückgang wichtiger CO2-Senken (https://bit.ly/3fHYEr9)
-die vermeintliche Klimaneutralität der Holzverbrennung ist nicht haltbar. Vergangenes Jahr warnten etwa 500 Wissenschaftler*innen vor den negativen Auswirkungen einer wachsenden energetischen Nutzung von Waldholz auf Artenvielfalt & Klima (https://bit.ly/3fPDcQI)
-für eine erfolgreiche Energiewende braucht es den Ausbau von Wind- & Solarenergie. Für die Versorgungssicherheit wird Holzverbrennung in umgerüsteten und ineffizienten Kohlekraftwerken nicht benötigt (https://bit.ly/33pfIiY).
-statt die Biomasseverbrennung durch Kraftwerksumrüstungen auszuweiten, sollten nur noch stofflich nicht mehr verwertbare Reststoffe flexibel im Energiesystem eingesetzt werden (https://bit.ly/3FCcIgj)

MfG
David Fritsch, DUH

Timon Gremmels
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Ich halte die mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz unterstütze Kaskadennutzung in der Holzwertschöpfungskette für wichtig. Altholz wird dabei zunächst (mehrfach) stofflich wiederverwertet bis es schlussendlich einer energetischen Verwendung zufließt. Die Kaskadennutzung hat sich bewährt und funktioniert gut. Im Koalitionsvertrag haben wir sie deshalb als Baustein für natürlichen Klimaschutz verankert.

Erlauben Sie mir zunächst, die Begrifflichkeiten zu klären. Der Begriff Altholz kann unterteilt werden in Industrierestholz und Gebrauchtholz. Bei Industrierestholz handelt es sich um anfallende Holzreste bei der Verarbeitung von Holz. Gebrauchtholz bezeichnet gebrauchte Erzeugnisse aus massivem Holz, Holzwerkstoffe oder Verbundstoffe mit überwiegendem Holzanteil.

Durch die Verwendung von Beschichtungen, Farbanstrichen usw. können Schadstoffe im Holz zurückbleiben. Die Altholzverordnung definiert vier Stufen der Belastung von Holz mit Schadstoffen: A I- A IV. Die Altholzkategorien A I und A II können sowohl stofflich als auch energetisch verwertet werden.

Laut einer Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2020 bestand anfallendes Altholz in Deutschland im Jahr 2016 überwiegend aus den Altholzkategorien A I (38 %) und A II (50 %). Die Kaskadennutzung wird mit dem Einsatz von A I-Altholz in der Holzwerkstoffindustrie besonders gestärkt. Ein hoher Anteil bei der stofflichen Verwertung ist ohne Zweifel anzustreben.

Ich möchte jedoch zu bedenken geben, dass lt. der zitierten Studie eine Erhöhung des Anteils der stofflichen vor der energetischen Verwertung das Einsparpotential an Treibausgasen nur geringfügig steigert - um ca. 1 bis 3 %.

Erreicht werden kann das nur mit erhöhten Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie für Lagerung. Es wäre wohl im Einzelfall zu prüfen, ob mit den zu investierenden Summern nicht an anderer Stelle effizienter am Klimaschutz gearbeitet werden kann. Auch wenn für die Übergangszeit die Energiegewinnung aus Altholz stellenweise genutzt wird, sollte sie zeitnah in Deutschland keine Rolle mehr spielen. Wenn wir die im Koalitionsvertrag gesetzten Ziele schaffen wollen, müssen wir uns mit den zur Verfügung stehen Mitteln v.a. auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien konzentrieren.

Mit freundlichen Grüßen

Timon Gremmels, MdB